Ausbildungsatlas Limburg-Weilburg & Rhein-Lahn-Kreis

Organisieren und Bearbeiten bürowirtschaftlicher Aufgaben • Erledigen des internen und externen Schriftverkehrs • Aufbereiten von Unterlagen • Vorbereiten von Präsentationen • Durchführen der organisatorischen Vor- und Nachbereitung für Besprechungen und Konferenzen • Erstellen von Dienst- und Organisationsplänen • Aufbereiten, Sichern und Pflegen von Daten • Planen und Überwachen von Terminen • Bearbeiten des Postein- und -ausgangs • Organisieren von Geschäftsreisen • Verwalten, Bestellen und Ausgeben von Büromaterial • Bearbeiten von Aufträgen • Annehmen bzw. Erstellen von Rechnungen sowie Überwachen des Zahlungsverkehrs • Verwalten von Personalakten • Einholen von Angeboten für Produkte und Dienstleistungen • Ausführen von Bestellungen • Verwalten der Lagerbestände • Konzipieren und Realisieren von Marketing-Maßnahmen • Im öffentlichen Dienst Klären und Annehmen von Anträgen; Berechnen von Fristen und Terminen; Erteilen von Bescheiden Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche, die öffentliche Verwaltung sowie Verbände, Organisationen und Interessenvertretungen. Bewerberprofil: Gute Noten in Deutsch, Mathematik, Englisch, Wirtschaft • Sorgfalt • Flexibilität • Organisationstalent • Selbstständiges Arbeiten • Kunden- und Serviceorientierung Ausbildungsart: Duale Ausbildung in Industrie und Handel, im öffentlichen Dienst sowie im Handwerk (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 37 (m/w/d) Kaufmann für Büromanagement Arbeitszeit Maximal 8 Stunden am Tag | 40 Stunden in der Woche Montags bis Freitags zwischen 06:00 – 20:00 Uhr Jeder zweite Sonntag soll, bzw. mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben Ausnahmen: Bergbau, Gastronomie, Landwirtschaft, Tierhaltung oder Bau- und Montagestellen Arbeitszeit Maximal 8 Stunden am Tag | 40 Stunden in der Woche Montags bis Freitags zwischen 06:00 – 20:00 Uhr Jeder zweite Sonntag soll, bzw. mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben Ausnahmen: Bergbau, Gastronomie, Landwirtschaft, Tierhaltung oder Bau- und Montagestellen Pausenzeit Mehr als 4,5 Stunden Arbeit: mindestens 30 Minuten Pause Mehr als 6 Stunden Arbeit: mindestens 60 Minuten Pause Pausen dürfen aufgeteilt werden, müssen aber mindestens 15 Minuten am Stück dauern Pausenzeit Mehr als 4,5 Stunden Arbeit: mindestens 30 Minuten Pause Mehr als 6 Stunden Arbeit: mindestens 60 Minuten Pause Pausen dürfen aufgeteilt werden, müssen aber mindestens 15 Minuten am Stück dauern Nachtruhe Zwischen Feierabend und Beginn der nächsten Arbeitszeit müssen mindestens 12 Stunden liegen Ausnahmen: Landwirtschaft, Bäckereien, Konditoreien, Gastgewerbe und mehrschichtige Betriebe Nachtruhe Zwischen Feierabend und Beginn der nächsten Arbeitszeit müssen mindestens 12 Stunden liegen Ausnahmen: Landwirtschaft, Bäckereien, Konditoreien, Gastgewerbe und mehrschichtige Betriebe Urlaubstage Je nach Alter gelten unterschiedliche Ansprüche auf Urlaub Unter 16: mindestens 30 Urlaubstage Unter 17: mindestens 27 Urlaubstage Unter 18: mindestens 25 Urlaubstage Über 18: mindestens 24 Urlaubstage Urlaubstage Je nach Alter gelten unterschiedliche Ansprüche auf Urlaub Unter 16: mindestens 30 Urlaubstage Unter 17: mindestens 27 Urlaubstage Unter 18: mindestens 25 Urlaubstage Über 18: mindestens 24 Urlaubstage „Verbotene“ Arbeiten Darunter fallen Tätigkeiten… die die physische und psychische Leistungsfähigkeit übersteigen mit Unfallrisiken bei extremer Kälte, Hitze, Nässe mit hohem Lärmpegel, gefährlichen Stoffen oder einer Strahlenbelastung Wenn es bei der Ausbildung nicht ohne diese Arbeiten geht, muss eine qualifizierte Aufsichtsperson anwesend sein. „Verbotene“ Arbeiten Darunter fallen Tätigkeiten… die die physische und psychische Leistungsfähigkeit übersteigen mit Unfallrisiken bei extremer Kälte, Hitze, Nässe mit hohem Lärmpegel, gefährlichen Stoffen oder einer Strahlenbelastung Wenn es bei der Ausbildung nicht ohne diese Arbeiten geht, muss eine qualifizierte Aufsichtsperson anwesend sein. Wichtig für junge Azubis Jugendarbeitsschutzgesetz Wichtig für junge Azubis Jugendarbeitsschutzgesetz Du bist unter 18 Jahre alt und arbeitest schon oder fängst bald an? Damit fällst du unter das Jugendarbeitsschutzgesetz. Das soll dich vor einer möglichen Überbelastung schützen und sicherstellen, dass deine Schulbildung nicht durch deine Arbeit leidet. Das betrifft unter anderem folgende Bereiche: Du bist unter 18 Jahre alt und arbeitest schon oder fängst bald an? Damit fällst du unter das Jugendarbeitsschutzgesetz. Das soll dich vor einer möglichen Überbelastung schützen und sicherstellen, dass deine Schulbildung nicht durch deine Arbeit leidet. Das betrifft unter anderem folgende Bereiche: 27

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