Realisieren kundenspezifischer Informations- und Kommunikationslösungen durch Integration von Hard- und Softwarekomponenten zu komplexen Systemen • Analysieren betrieblicher Prozesse und Rahmenbedingungen • Konzipieren von Systemen bzw. Netzwerken nach Kundenanforderungen • Installieren der Systeme und Anlagen • Installieren von Komponenten zur Gewährleistung der Sicherheit (z. B. Filter- oder Antivirenprogramme) • Erstellen von Systemdokumentationen, Bedienerhandbüchern, Onlinehilfen • Einweisen der Anwender in die Bedienung • Verwalten und Betreiben von IT-Systemen im Betrieb oder als Dienstleister beim Kunden • Pflegen und Aktualisieren der Systeme samt Anpassen an veränderte Erfordernisse • Ermitteln der Ursache von Störungen mithilfe von Experten- und Diagnosesystemen sowie Beheben der Fehlfunktionen • Beraten der Anwender (z. B. bei Auswahl und Einsatz von Hard- und Software, Fragen zu IT-Sicherheit und Datenschutz) • Leisten von IT-Support, ggf. Durchführen von Fernwartungen Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Unternehmen der IT-Branche, aber auch Betriebe anderer Branchen und Wirtschaftsbereiche mit ITAbteilungen sowie die öffentliche Verwaltung. Bewerberprofil: Gute Noten in Informatik, Mathematik, Englisch, Technik • Technisches Verständnis • Räumliches Vorstellungsvermögen • Sorgfalt • Selbstständiges Arbeiten • Flexibilität • Kreativität • Kunden- und Serviceorientierung Ausbildungsart: Duale Ausbildung in Industrie, Handel und Handwerk (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 34, 36, 37 (m/w/d) Fachinformatiker Fachrichtung Systemintegration Das hast du dir verdient! Ausbildungsvergütung Das hast du dir verdient! Ausbildungsvergütung Als Azubi einer dualen Berufsausbildung bekommst du monatlich eine Ausbildungs- vergütung. Diese ist nicht einheitlich geregelt, muss aber mindestens dem Mindestlohn entsprechen. Ihre Höhe hängt von Faktoren wie Branche, Standort des Unternehmens, Ausbildungsjahr und Alter der Azubis ab. Genau festgelegt ist die Höhe der Vergütung in deinem Ausbildungsvertrag. Geregelt wird die Zahlung einer angemessenen Vergütung in § 17 im Berufsbildungsgesetz (BBiG). Darin ist festgelegt, dass Azubis eine Vergütung vom Ausbildungsbetrieb erhalten, die mit fortschreitender Ausbildung mindestens einmal pro Jahr erhöht wird. Dein Ausbildungsbetrieb zahlt die Vergütung auch während deines Urlaubs und während der theoretischen Ausbildung in der Berufsschule. Im Krankheitsfall erfolgt die Zahlung für bis zu sechs Wochen. Hast du Überstunden geleistet? In diesem Fall steht dir eine Überstundenvergütung durch Geld oder Freizeitausgleich zu. Falls dein Ausbildungsbetrieb dich mit Sachleistungen wie Unterkunft und Verpflegung unterstützt, darf er den Gegenwert von der monatlichen Vergütung einbehalten. Tatsächlich ausbezahlt werden muss aber mindestens ein Viertel der Bruttovergütung. Als Azubi einer dualen Berufsausbildung bekommst du monatlich eine Ausbildungs- vergütung. Diese ist nicht einheitlich geregelt, muss aber mindestens dem Mindestlohn entsprechen. Ihre Höhe hängt von Faktoren wie Branche, Standort des Unternehmens, Ausbildungsjahr und Alter der Azubis ab. Genau festgelegt ist die Höhe der Vergütung in deinem Ausbildungsvertrag. Geregelt wird die Zahlung einer angemessenen Vergütung in § 17 im Berufsbildungsgesetz (BBiG). Darin ist festgelegt, dass Azubis eine Vergütung vom Ausbildungsbetrieb erhalten, die mit fortschreitender Ausbildung mindestens einmal pro Jahr erhöht wird. Dein Ausbildungsbetrieb zahlt die Vergütung auch während deines Urlaubs und während der theoretischen Ausbildung in der Berufsschule. Im Krankheitsfall erfolgt die Zahlung für bis zu sechs Wochen. Hast du Überstunden geleistet? In diesem Fall steht dir eine Überstundenvergütung durch Geld oder Freizeitausgleich zu. Falls dein Ausbildungsbetrieb dich mit Sachleistungen wie Unterkunft und Verpflegung unterstützt, darf er den Gegenwert von der monatlichen Vergütung einbehalten. Tatsächlich ausbezahlt werden muss aber mindestens ein Viertel der Bruttovergütung. Wichtige Infos: Auch als Azubi musst du unter Umständen Steuern und Sozialabgaben zahlen. Der Mindestlohn erhöht sich in jedem Ausbildungsjahr. Neben der Ausbildung darfst du ggf. einen Minijob ausüben (siehe Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. Arbeitszeitgesetz). Wichtige Infos: Auch als Azubi musst du unter Umständen Steuern und Sozialabgaben zahlen. Der Mindestlohn erhöht sich in jedem Ausbildungsjahr. Neben der Ausbildung darfst du ggf. einen Minijob ausüben (siehe Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. Arbeitszeitgesetz). Berufsfachschule: Absolvierst du eine schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule, erhältst du in der Regel kein Ausbildungsgehalt. Im Bereich der Pflegeberufe sind theoretische und praktische Ausbildung eng miteinander verknüpft, weshalb du für die praktische Arbeit im Ausbildungsbetrieb ein Ausbildungsentgelt erhältst. Berufsfachschule: Absolvierst du eine schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule, erhältst du in der Regel kein Ausbildungsgehalt. Im Bereich der Pflegeberufe sind theoretische und praktische Ausbildung eng miteinander verknüpft, weshalb du für die praktische Arbeit im Ausbildungsbetrieb ein Ausbildungsentgelt erhältst. 23
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