Infobroschüre Gemeinde Nauheim

An einer Mitgliedschaft interessierte Personen können sich an ihre Gemeinde (Freiwillige Feuerwehr) wenden. Über den QR-Code kann der Aufnahmeantrag heruntergeladen werden. Notfalltreffpunkte im Ereignisfall 1. Friedel-Scherer-Feuerwehrhaus, Außerhalb 15 2. Seniorenhaus, Konrad-Adenauer-Allee 34-40 3. Sportpark Haupteingang, Schillerstraße 3 4. Bahnhof, Am Bahnhof 1 5. Atrium, Georg-Mischlich-Platz 1 1 Liebe Nauheimer Bürgerinnen und Bürger, trotz eines hohen Grades an Sicherheit, können wir Vorkommnisse, die den geordneten Alltag unserer Gemeinschaft auf den Kopf stellen, niemals ganz ausschließen. Da solche Ereignisse zum Glück nicht regelmäßig auftreten, ist es wichtig informiert und vorbereitet zu sein. Diese Broschüre zeigt Ihnen, wo Sie im und vor einem Ereignisfall Informationen erhalten, Hilfe finden und wie Sie sich im Rahmen der Selbsthilfe darauf vorbereiten können. Lesen Sie die Informationen aufmerksam durch und bewahren Sie diese Broschüre griffbereit auf. Ihre Feuerwehr Nauheim Wenn Sie im Ereignisfall Unterstützung benötigen und z.B. das Telefon nicht mehr funktioniert oder der Strom über längere Zeit ausfällt, ist der Notfalltreffpunkt Ihre erste Anlaufstelle. Hier erhalten Sie durch uns Informationen und Hilfe. Bei einem länger andauernden Ausfall des Telefonnetzes oder der Stromversorgung werden diese Punkte zeitnah besetzt. Das Feuerwehrhaus wird immer als erste Anlaufstelle unter der Rufnummer (06152) 6835 besetzt sein. Wann (ggf. auch ausgewählte) Notfalltreffpunkte bei anderen Ereignissen in Betrieb sind, hängt von der Schwere und der Dauer des Ereignisses ab und wird lageabhängig entschieden und mitgeteilt (Internetseite, Soziale Medien, WarnApps, Lautsprecherdurchsagen, etc.). 2 5 4 3 Sirenensignale 1 Minute Heulton, auf- und abschwellend = Warnung der Bevölkerung (informieren Sie sich über WarnApps, Radio, TV oder Internet). 1 Minute Dauerton = Entwarnung der Bevölkerung. Es besteht keine Gefahr mehr.̹ ’‡ –”‡‡– ƒ’Ȁ ‘’‡•–”‡‡–ƒ’Ǥ‘”‰Ȁ ‘’›”‹‰Š– Informationen und 1RWIDOOWUH΍SXQNWH im Katastrophenfall Informationen und Notfalltreffpunkte im Katastrophenfall Friedel-Scherer-Feuerwehrhaus Außerhalb 15 64569 Nauheim www.feuerwehr-nauheim.de NOTRUF Feuerwehr, Rettungsdienst 112 NOTRUF Polizei 110 Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117 Feuerwehrhaus Nauheim (06152) 6835 Wasserwerk Gerauer Land (0800) 0981711 Überlandwerk Groß-Gerau (06152) 718117 Gasversorgung (06131) 127002 Kreisklinik Groß-Gerau (06152) 9860 GPR Klinikum Rüsselsheim (06142) 880 Giftnotruf Uni Mainz (06131) 19240 Bürgertelefon Kreis GG (06152) 989898 www.feuerwehr-nauheim.de www.feuerwehr-nauheim.de/sonderfall www.facebook.com/nauheim112 www.bbk.bund.de www.hessenwarn.de www.katwarn.de www.gg112.de Informationsquellen & WarnApps Wichtige Telefonummern Notfallseite © paulfred - AdobeStock.com %UDQGVFKXW] Die Gemeinde Nauheim verfügt über eine Freiwillige Feuerwehr mit einer Einsatzabteilung von über 60 Kräften, die den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz gewährleistet, gleichfalls aber auch für alle Arten technischer Hilfeleistung zuständig ist. Hierzu steht ihr eine sehr gute technische Ausrüstung zur Verfügung. Darüber hinaus verfügt die Wehr über eine Reihe weiterer technischer Hilfsmittel, um ihren Aufgaben jederzeit geUHFKW ]X ZHUGHQ 9LHOH GLHVHU $QVFKD΍XQJHQ ZXUGHQ DXFK XQWHU ȴQDQ]LHOOHU %HWHLOLJXQJ GHU Wehr und freiwilligen Arbeitsstunden ihrer Mitglieder realisiert. Die Freiwillige Feuerwehr ist seit 2007 im Feuerwehrhaus, Außerhalb 15, untergebracht. ΖQ GLHVHP *HE¦XGH EHȴQGHW VLFK HEHQIDOOV das Domizil der Ortsvereinigung des DRK, die nicht nur die Einsätze der Feuerwehr aktiv mit begleitet, sondern durch ein sehr reges Vereins- und Gemeinschaftsleben die Interessen dieser weltweiten Hilfsorganisation auch auf Nauheimer Ebene wahrnimmt. Aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehren können nur Personen sein, die für den Einsatzdienst gesundheitlich geeignet sind und das 17., aber noch nicht das 60. Lebensjahr vollendet haben (wenn es im dienstlichen Interesse liegt, kann die Feuerwehrdienstzeit auf Antrag der oder des ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus um eine bestimmte Frist, jedoch nicht länger als bis zum 65. Lebensjahr hinausgeschoben werden). 29

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