Fertigen von Druck-, Spritzguss-, Stanz- und Umformwerkzeugen, Press- und Prägeformen oder Vorrichtungen für die industrielle Serienproduktion und den Maschinenbau sowie von feinmechanischen und chirurgischen Instrumenten • Auswerten von zwei- und dreidimensionalen technischen Zeichnungen, virtuellen Modellen und anderen Unterlagen • Festlegen der Bearbeitungsvorgänge und -abläufe • Einrichten und Bedienen CNCgesteuerter Werkzeugmaschinen sowie Erstellen und Verbessern der Maschinenprogramme • Anfertigen von Einzelteilen der oft komplexen Werkzeuge mithilfe von Dreh-, Fräs-, Schleif- und Bohrmaschinen unter exaktem Einhalten der durch technische Zeichnungen vorgegebenen Maße • Montieren der Einzelteile zu fertigen Werkzeugen • Einbauen der Einzelteile in die Produktionsmaschinen • Durchführen von Probeläufen sowie Kontrollieren der fertigen Erzeugnisse • Warten und Instandhalten von Werkzeugen und Maschinen • Spezialisierung in den Einsatzgebieten Formentechnik, Instrumententechnik, Stanztechnik, Vorrichtungstechnik Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen z. B. in Betrieben der metall- und kunststoffverarbeitenden Industrie (mit Serienfertigung), in Werkzeugbaubetrieben sowie in Unternehmen, die feinmechanische bzw. medizintechnische Geräte herstellen. Bewerberprofil: Gute Noten in Physik, Werken/Technik, Mathematik, Informatik • Technisches Verständnis • Räumliches Vorstellungsvermögen • Handwerkliches Geschick • Sorgfalt • Selbstständiges Arbeiten Ausbildungsart: Duale Ausbildung in der Industrie (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3,5 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 63 (m/w/d) Werkzeugmechaniker © goodluz - Fotolia.com Das steht in deinem Ausbildungsvertrag In diesem Dokument legen die Vertragspartner und -partner- innen grundlegende Rechte und Pflichten für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses fest. Ein schriftlicher Vertrag zwischen dir und dem Ausbildungsbetrieb ist unbedingt erforderlich. Nur auf diese Weise kommt das Berufsausbildungsverhältnis überhaupt zustande. Die elektronische Version ist ausgeschlossen. Diese Regelung sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) laut § 11 vor. Das Dokument benötigt sowohl deine Unterschrift als auch die einer Vertretung deines Ausbildungsbetriebs. Du bist minderjährig? Dann ist eine weitere Unterschrift erforderlich, nämlich von deinem gesetzlichen Vormund. Gut zu wissen! Probezeit: Sie dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Du kannst ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Das gleiche Recht hat auch dein Ausbildungsbetrieb! Urlaub: Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch das Arbeitsrecht festgelegt. Bei minderjährigen Azubis greift hier das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dein Ausbildungsvertrag enthält mindestens Angaben zu folgenden Punkten: Bezeichnung des Ausbildungsberufs sowie Ziel und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsplan) Beginn und Dauer der Ausbildung Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der regulären Ausbildungsstätte Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit Dauer der Probezeit und des Urlaubs Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung Voraussetzungen, die eine Vertragskündigung rechtfertigen Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die bei deinem Vertrag greifen Das steht in deinem Ausbildungsvertrag In diesem Dokument legen die Vertragspartner und -partner- innen grundlegende Rechte und Pflichten für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses fest. Ein schriftlicher Vertrag zwischen dir und dem Ausbildungsbetrieb ist unbedingt erforderlich. Nur auf diese Weise kommt das Berufsausbildungsverhältnis überhaupt zustande. Die elektronische Version ist ausgeschlossen. Diese Regelung sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) laut § 11 vor. Das Dokument benötigt sowohl deine Unterschrift als auch die einer Vertretung deines Ausbildungsbetriebs. Du bist minderjährig? Dann ist eine weitere Unterschrift erforderlich, nämlich von deinem gesetzlichen Vormund. Gut zu wissen! Probezeit: Sie dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Du kannst ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Das gleiche Recht hat auch dein Ausbildungsbetrieb! Urlaub: Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch das Arbeitsrecht festgelegt. Bei minderjährigen Azubis greift hier das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dein Ausbildungsvertrag enthält mindestens Angaben zu folgenden Punkten: Bezeichnung des Ausbildungsberufs sowie Ziel und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsplan) Beginn und Dauer der Ausbildung Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der regulären Ausbildungsstätte Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit Dauer der Probezeit und des Urlaubs Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung Voraussetzungen, die eine Vertragskündigung rechtfertigen Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die bei deinem Vertrag greifen 55
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