Informationsbroschüre Main-Kinzig-Kreis

47 HINTERGRUND ¸Ă FøÎĆĎœÄ Die grundsätzlichen Aufgaben des Kreistages beschreibt die Hessische Landkreisordnung (HKO). Dort heißt es in Paragraf 29: Der Kreistag beschließt über die Angelegenheiten des Landkreises (…). Der Kreistag überwacht die gesamte Verwaltung des Landkreises (…), insbesondere die Verwendung der Kreiseinnahmen. Die Ě 5 ! ï der Regel jeweils freitags ab 09:00 Uhr im Main-Kinzig-Forum statt. Sie sind öffentlich und werden im Internet per Live-Stream übertragen. Etwa zweieinhalb Wochen zuvor wird die Tagesordnung mit den Anträgen und Beschlussvorlagen veröffentlicht. Auch die Entscheidungen sind in den Ergebnisniederschriften für alle Bürgerinnen und Bürger frei zugänglich. Zu Beginn einer neuen Legislaturperiode (Amtszeit) wählt der Kreistag die ehrenamtlichen Abgeordneten für den Kreisausschuss (Kreisregierung). Außerdem entscheidet er über die Besetzung der beiden hauptamtlichen Kreisbeigeordneten (Dezernenten), die jeweils für sechs Jahre gewählt werden. Umgekehrt hat der Kreisausschuss den Kreistag über wichtige Verwaltungsangelegenheiten laufend zu unterrichten und bedeutende wichtige Anordnungen der Aufsichtsbehörde mitzuteilen. Der - ! ð L Anfragen der Kreistagsabgeordneten und der Fraktionen zu beantworten. Wie auch auf Landes- und Bundesebene werden im Kreistag aus den politischen Fraktionen in der Regel langfristige Koalitionen gebildet, die dann die „Regierungsmehrheit“ bilden und die wesentlichen Themen vorgeben. Aus ihren Reihen kommen dann auch die jeweiligen hauptamtlichen Dezernenten. Der Kreistag wählt zudem aus seinen Reihen einen Vorsitzenden sowie ein Präsidium und bildet mehrere Fachausschüsse, die separat beraten und beschließen können oder die Entscheidungen für das Parlament vorbereiten. *Ě ï 6 5 ! die Finanzen, die Schulentwicklung, Wirtschaftspolitik, die Main-Kinzig- Kliniken, Windenergie, aktuelle Bauprojekte, Umweltschutz, Förderprogramme sowie Jugend- und Sozialhilfe.

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