© LIGHTFIELD STUDIOS - AdobeStock.com Es empfiehlt sich, einen Plan aufzustellen, um wichtige Punkte, wie z.B. Auswahl der Kleidung, Druck der Einladungskarten, Gestaltung der Feier, Wahl des Restaurants usw., frühzeitig abzustimmen. Auch eine Liste mit einer Übersicht über die anfallenden Kosten leistet gute Dienste. Dem „frisch gebackenen“ Ehepaar stellen sich viele neue Fragen, z.B. passt ein Kind in den momentanen Lebensplan, wie steht es mit der finanziellen Absicherung, wie lange gehört die Mutter (oder auch der Vater) zum Kind, ab wann „darf“ eine Frau wieder in den Beruf, ab welchem Alter kann ein Kind allein bleiben, wo findet man die optimale Betreuung usw.? Aufgrund der geänderten traditionellen Strukturen und Rollenbilder sowie durch verschiedene Belastungen benötigt eine junge Familie Zeit, sein neues Leben zu arrangieren und entsprechend den eigenen Wünschen und Möglichkeiten zu gestalten. Tritt eine Schwangerschaft ein und die werdende Mutter teilt dieses ihrem Arbeitgeber mit, steht sie unter Mutterschutz, d.h. ihr darf bis vier Monate nach der Geburt nicht gekündigt werden. Die Mutterschutzfrist beginnt grundsätzlich sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der Geburt (bei Früh- und Mehrlingsgeburten erhöht sich die Frist auf zwölf Wochen). Die Schwangerschaft ist eine Zeit ständiger Veränderungen. Durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, während dieser besonderen Phase im Leben einer Frau, werden sowohl die Gesundheit von Mutter und Kind ständig beobachtet als auch die Entwicklung des Kindes regelmäßig dokumentiert. In den letzten Wochen der Schwangerschaft rücken der Körper der Frau und das Baby in den Mittelpunkt des Lebens, alles dreht sich um die anstehende Geburt. Die meisten Schwangeren haben sich in dieser Phase bereits entschieden, ob sie ihr Kind lieber zu Hause, in einer Klinik oder auch in einem speziellen Geburtshaus zur Welt bringen möchten. 9 Gelnhausen – eine große Familie 1
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