Bauen und Klimaschutz Unser Tipp Um wesentliche und dauerhafte Einsparungen zu erzielen, können Sie sich bei Ihrem Architekten, Bauingenieur oder einem durch die KfW zertifizierten Energie- berater informieren. Bis zum Jahr 2050 strebt die Bundesregierung einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand in Deutschland an. Das bedeutet, dass die Freisetzung von Kohlenstoffdioxid (CO2) entweder vollständig vermieden oder kompensiert werden soll. Dazu trägt im Wesentlichen die Energieeinsparverordnung (EnEV) bei. Der Gesetzgeber sieht in der Verordnung unter anderem bestimmte Pflichten für Hauseigentümer vor – insbesondere im Hinblick auf die Dämmung der Gebäude und die Anlagen der Heiz-, Kühl- und Raumlufttechnik. Die EnEV wird regelmäßig novelliert und damit weiter verschärft, wie 2021 mit den Auflagen für Neubauten. Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird die EU-Gebäuderichtlinie (Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010) umgesetzt. Energiestandards und -anforderungen an den Altbau und Neubau Wenn Sie heute als Bauverantwortliche oder Eigentümer bauen, sanieren oder einen Bestandsbau erweitern, müssen Sie sehr häufig parallel zur Energieeinsparverordnung (EnEV 2014/16) auch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011) erfüllen. Neue Wohngebäude dürfen bestimmte Richtwerte nicht überschreiten. Das hat zu Folge, dass besondere Anforderungen an den Wirkungsgrad Ihrer Heizung, die Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung gestellt werden. Darüber hinaus müssen die Gebäude so gebaut oder gedämmt sein, dass auch der Wärmeverlust unter einem bestimmten Grenzwert liegt. Bauen und Klimaschutz 77
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