Bauherrenbroschüre Stadt Seligenstadt

Instandsetzungs-, Sanierungs-, Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen Auch die baugenehmigungsfreien Vorhaben wie z. B. · Innenausbau und Umbau · Fassadenanstrich · Erneuerung /Anstrich von Fenstern/Türen · Dacheindeckung, Errichtung von Gauben · jegliche Anbringung von Werbeanlagen und Beleuchtung · Schaufenstergestaltung usw. sind nur in Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde des Kreises Offenbach und der Stadt Seligenstadt zulässig und bedürfen einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung. Der Antrag ist bei der Unteren Denkmalschutzbehörde zu stellen. Einzelkulturdenkmäler Innerhalb der historischen Altstadt und teilweise auch in den Ortsteilen Froschhausen und KleinWelzheim sind zahlreiche Einzelkulturdenkmäler vorhanden, denen eine besondere Bedeutung beigemessen wird. Alle Baumaßnahmen auf und innerhalb der Anlagen werden zusätzlich auch mit dem Landesamt für Denkmalpflege des Regierungspräsidiums Darmstadt abgestimmt. Anbau, Umbau und Nutzungsänderung Die Genehmigungsfähigkeit eines Anbaus, Umbaus oder einer Nutzungsänderung von denkmalgeschützten Gebäuden sowie von Anlagen innerhalb des denkmalgeschützten Ensembles ist immer zu prüfen. Die Zuständigkeit obliegt der Bauaufsicht und der Unteren Denkmalschutzbehörde des Kreises Offenbach. Alle Bauvorhaben sind auch mit der Einhardstadt Seligenstadt abzustimmen. 50 Bauantrag

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