Bauherrenbroschüre Stadt Seligenstadt

Unbeplanter Innenbereich Trotz der zahlreichen beplanten Bereiche sind in Seligenstadt noch viele unbeplante, bebaute Flächen vorzufinden. Dies bedeutet nicht, dass keine Rechtsgrundlagen für eine geregelte Bebauung vorhanden sind. Das Baugesetzbuch definiert mit dem § 34 BauGB die grundlegenden Parameter der Einfügung anhand der unmittelbaren Umgebung, so wie sie ein Bebauungsplan regeln würde. Außenbereich Das Baugesetzbuch regelt auch die Zulässigkeit einer möglichen Bebauung im Außenbereich. Hier sind nur bestimmte Bauvorhaben zulässig und primär den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie dem Gartenbau vorbehalten. Gewisse Einzelausnahmen wie z. B. bauliche Anlagen für energetische Nutzungen sind genau geregelt. Die Errichtung von privaten Gebäuden, Gartenlauben und ähnlichen Anlagen ist unzulässig. 28 Unbeplanter Innenbereich · Außenbereich

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