Bauherrenbroschüre Stadt Seligenstadt

Örtliche Satzungen Flächen, die grünordnerischen Belange sowie die Verkehrsflächen innerhalb eines genau definierten Bereichs. Zudem beinhaltet ein Bebauungsplan unterschiedliche weitere Festsetzungen, die als Einfügeparameter nach Maßgaben des Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung in Verbindung mit der Hessischen Bauordnung, festgesetzt sind. Durch einen Bebauungsplan wird genau definiert, was gebaut werden darf, wo gebaut werden darf und wie gebaut werden darf. Das Bauen in Seligenstadt ist durch zahlreiche, gebietsbezogene Bebauungspläne geregelt. Diese digital erfassten Satzungen können auf der Homepage des Kreises Offenbach hier eingesehen werden: www.kreis-offenbach.de/service/dienstleistungen/ geografisches-informationssystem/ Auf Grundlage des Bundes- und Landesrechts können Gemeinden unterschiedliche örtliche Satzungen erlassen. Die Einhardstadt Seligenstadt hat davon Gebrauch gemacht und im Bereich Bauen sowie Gestaltung von baulichen Anlagen bis jetzt erlassen: 1. zahlreiche Bebauungspläne 2. eine Stellplatzsatzung sowie 3. eine Gestaltungssatzung (Satzung über die äußere Gestaltung baulicher und sonstiger Anlagen und die besonderen Anforderungen an bauliche und sonstige Anlagen im Bereich und zum Schutz der Altstadt Seligenstadt) Bebauungsplan Die Bebauungspläne in Seligenstadt sind aus dem regionalen Flächennutzungsplan entwickelte, verbindliche Bauleitpläne. Sie regeln grundsätzlich die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren Diese örtlichen Satzungen stellen die Grundlage für die Bebauung der im Geltungsbereich befindlichen Baugrundstücke dar. Als Bauverantwortliche können Sie in der Stadtverwaltung – Amt für Bau- und Stadtentwicklung erfahren, ob Ihr Baugrundstück in einem beplanten Bereich liegt und was Sie bei der Planung beachten müssen. Örtliche Satzungen 23

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