10 PFLEGE TEIL- UND VOLLSTATIONÄRE PFLEGE 10.3 Teilstationäre Pflege Teilstationäre Pflege ist eine Form der Pflege, bei der Pflegebedürftige Unterstützung in einer Einrichtung erhalten, aber trotzdem einen Großteil ihrer Zeit zu Hause verbringen. Das bedeutet, sie besuchen beispielsweise tagsüber eine Pflegeeinrichtung, wie eine Tagespflege, um dort betreut und gepflegt zu werden, und kehren abends wieder in ihr eigenes Zuhause zurück. Alternativ können auch andere teilstationäre Angebote genutzt werden, bei denen die Pflegebedürftigen nur an bestimmten Tagen oder Stunden betreut werden. Diese Art der Pflege ist besonders geeignet für Menschen, die noch relativ selbstständig sind, aber regelmäßig Unterstützung benötigen, oder für Angehörige, die Entlastung suchen. Die Kosten für die teilstationäre Pflege werden ab Pflegegrad 2 in der Regel von der Pflegekasse übernommen, inklusive Pflege, Betreuung und Beförderung. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen werden nicht übernommen und müssen als Eigenanteil vom Pflegebedürftigen selbst aufgebracht werden. Eine Übersicht über die Angebote der Tagespflege im Kreis Offenbach, gibt es auf den Seiten 72 & 73 in dieser Broschüre oder online zum Beispiel auf der Seite des AOK Pflegenavigators: àwww.aok.de/pflegenavigator Eine Übersicht über die stationären Pflegeeinrichtungen im Kreis Offenbach gibt es auf Seite 68, 69 & 70 in dieser Broschüre oder online zum Beispiel auf der Seite des AOK Pflegenavigators: àwww.aok.de/pflegenavigator Eine Hilfestellung bei der Auswahl der passenden Einrichtung gibt die Checkliste „Das richtige Pflege- und Seniorenheim“ der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e. V. (BAGSO), die auf der Internetseite heruntergeladen werden kann. àwww.bagso.de/publikationen/ checkliste/das-richtige- pflege-und-seniorenheim/ Die Checkliste ist auch in türkischer und russischer Sprache verfügbar. 10.4 Vollstationäre Pflege Wenn eine Versorgung im häuslichen Umfeld durch Unterstützungsangebote oder ambulante Pflege nicht mehr möglich ist, bieten stationäre Pflegeeinrichtungen umfassende Betreuung und Pflege. Einige Häuser bieten auch eine spezielle Demenzbetreuung an. In stationären Einrichtungen erhalten die Bewohnerinnen und Bewohner eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Diese umfasst die grundpflegerische, medizinische Versorgung sowie die Unterstützung im Alltag. Daneben gibt es meist gemeinschaftliche und individuelle Angebote, die es den Bewohnerinnen und Bewohnern ermöglichen, entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten soziale Kontakte zu pflegen und an verschiedenen kulturellen, sportlichen oder kognitiven Aktivitäten teilzunehmen. Die Finanzierung erfolgt durch Leistungen der Pflegeversicherung sowie einen Eigenanteil. Besteht finanzielle Bedürftigkeit, kann eine Bezuschussung durch die Sozialhilfe nach SGB XII - Hilfe zur Pflege - in Anspruch genommen werden. © Photographee.eu - AdobeStock.com 62
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