PFLEGE 10 LEISTUNGEN DER PFLEGEKASSE Pflegeleistungen Ein Pflegegrad ist die wichtigste Voraussetzung, um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten. Dabei gilt: Je höher der Pflegegrad, desto höher die Pflegeleistungen. Die einzelnen Grade von eins bis fünf orientieren sich daran, wie stark der personelle Unterstützungsbedarf der einzelnen Person ist. Je nachdem, ob ein pflegebedürftiger Mensch zu Hause oder stationär betreut wird, zahlt die Pflegekasse unterschiedliche Leistungen. Einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung für den ambulanten, teil- und vollstationären Bereich gibt es bei der zuständigen Pflegekasse. Eine Übersicht der aktuellen Zahlungen je nach Pflegegrad findet sich auf der folgenden Website: àwww.vdek.com/ vertragspartner/ Pflegeversicherung/ pflegeleistungen.html Pflegegeld Pflegegeld erhält man ab dem Pflegegrad 2, wenn die häusliche Versorgung selbst übernommen wird und nicht auf Pflegesachleistungen zurückgegriffen wird. Dann können zum Beispiel Familienangehörige, Freunde oder eine beauftragte Kraft die Pflege übernehmen. In diesem Fall erhalten Pflegebedürftige das Pflegegeld direkt auf das Konto und bestimmen selbst, wie das Geld ausgegeben wird. Pflegegeld kann in folgenden Fällen nicht gezahlt werden: $bei einer vollstationären Krankenhausbehandlung, einer stationären Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder bei häuslicher Krankenpflege (inklusive Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung) durch die Krankenkasse ab der fünften Woche. $bei Inanspruchnahme der vollen Sachleistungen sowie bei vollstationärer Pflege. $bei ähnlichen Leistungen anderer Behörden und Einrichtungen (etwa Pflegezulage nach dem Bundesversorgungsgesetz). Pflegesachleistungen Von Pflegesachleistung ist die Rede, wenn Pflegebedürftige zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt werden. Diese Leistung ist ab einem Pflegegrad 2 möglich. Die Pflegekasse rechnet hierbei direkt mit dem Pflegedienst ab. Übernommen werden können Pflege, Hilfen im Haushalt und die sogenannte häusliche Betreuung. Kombination von Sachleistung und Pflegegeld Nimmt die pflegebedürftige Person die ihr zustehende Sachleistung nur teilweise in Anspruch, erhält sie daneben ein anteiliges Pflegegeld. Mit dem Anteil aus dem Pflegegeld kann sie zum Beispiel einen Angehörigen für dessen Hilfe bezahlen. Entlastungsbetrag Zusätzlich steht allen Pflegebedürftigen von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 ein sogenannter Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € pro Monat zu, wenn sie zu Hause versorgt werden. Dieser Betrag ist insbesondere für die Unterstützung im Alltag gedacht. Der Betrag ist zweckgebunden und wird bei Aufwendungen für Entlastungsangebote von der Pflegekasse zurückerstattet. Einen aktuellen Überblick über alle Anbieter und hilfreiche Filterfunktionen gibt es im Internet auf der Seite des AOK Pflegenavigators oder beim Pflegelotsen des Verbands der Ersatzkassen. àwww.aok.de/pflegenavigator àwww.pflegelotse.de Umfangreiche, unabhängige Beratung zu den Leistungen der Pflegekasse bietet der Pflegestützpunkt des Kreises Offenbach. Weitere Informationen zum Beratungsangebot gibt es in dieser Broschüre auf Seite 8. 58
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