Senioren Wegweiser Kreis Offenbach

BETREUUNGSRECHT UND VORSORGE 9 © Robert Kneschke - AdobeStock.com 9.7 Die Patientenverfügung In einer Patientenverfügung kann festgelegt werden, welche ärztlichen Maßnahmen gewünscht und welche abgelehnt werden. Wer sich damit beschäftigt, übt vorab sein Selbstbestimmungsrecht für den Fall aus, dass er bei einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall den Willen nicht mehr äußern kann. Ein ärztliches Beratungsgespräch vor der Verfassung einer Patientenverfügung ist ratsam. Je aktueller, genauer und persönlicher eine Patientenverfügung ist, umso beruhigter kann man sein. Die Patientenverfügung sollte zum Anlass genommen werden, gründlich über die Einstellungen zum Leben nachzudenken. Die Verfügung kann jederzeit zurückgezogen oder geändert und auch formlos und sogar mündlich widerrufen werden. Vorträge, Einzelberatungen und aktuelle Vordrucke zu Patientenverfügungen bietet LebensWERT Malteser Hilfsdienst e. V. Stadt und Kreis Offenbach LebensWERT ÖLeibnizstr. 57, 63150 Heusenstamm ò06104 6695810 Ølebenswert.offenbach@ malteser.org àwww.malteser-offenbach.de (für Dietzenbach, Heusenstamm, Neu-Isenburg, Obertshausen) 9.8 Vorsorgeregister Was nützen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, wenn sie im Fall des Falles nicht gefunden werden? Vollmacht oder Betreuungsverfügungen einschließlich der Patientenverfügung können beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer gegen Gebühr eingetragen werden. Durch eine Anfrage beim Vorsorgeregister können insbesondere zuständige Behörden schnell klären, ob jemand eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung verfasst hat. Das Gericht muss aber auch ohne vorhandene Registrierung ermitteln, ob es eine Verfügung gibt. Bei unerwarteten Ereignissen fehlt dem Gericht jedoch häufig die Zeit für umfangreiche Ermittlungen und es ist daher gezwungen, kurzfristig eine Betreuungsperson zu benennen, die die Entscheidung über eine medizinische Behandlung trifft. Bundesnotarkammer Zentrales Vorsorgeregister ÖPostfach 08 01 51, 10001 Berlin ò0800 3550500 (gebührenfrei) àwww.vorsorgeregister.de Im Kreis Offenbach gibt es verschiedene Organisationen die Vorträge, Einzelberatungen und aktuelle Vordruckezu Patientenverfügungen und Vollmachten anbieten. Adressen und Ansprechpartner können bei den Seniorenberatungsstellen erfragen. 55

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