9.1 Rechtliche Betreuung Psychische Erkrankungen sowie körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigungen können dazu führen, dass Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr eigenständig regeln können. Fehlt eine Vorsorgevollmacht, kann eine rechtliche Betreuung angeregt werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Selbstbestimmung soweit wie möglich zu erhalten und die individuellen Wünsche und Bedürfnisse der betroffenen Person zu berücksichtigen. Der vom Gericht eingesetzte Betreuer sorgt dafür, dass die Angelegenheiten der zu Betreuenden so geregelt werden, dass diese ihr Leben nach ihren eigenen Wünschen und Interessen gestalten kann. Die Betreuung soll daher auf der Basis der individuellen Wünsche und Bedürfnisse der zu Betreuenden erfolgen. 9.2 Die Betreuungsbehörde Die Betreuungsbehörde des Kreises Offenbach ist Ansprechpartner für Menschen, die eine rechtliche Betreuung beantragt haben oder für die eine Betreuung angeregt wurde. Beraten werden Betroffene, Betreuende und Bevollmächtigte. Zum Aufgabenspektrum zählen unter anderem Vorsorgevollmachten sowie Betreuungsverfügungen und Unterschriftsbeglaubigungen. Die Behörde unterstützt die Betreuungsgerichte im Rahmen der sogenannten Sachverhaltsermittlung im Betreuungsverfahren und Betreuende sowie Bevollmächtigte bei der Unterbringung. Kreis Offenbach Fachdienst Gesundheit - Betreuungsbehörde ÖGottlieb-Daimler-Str. 10, 63128 Dietzenbach ò06074 8180-63780 ÍSprechzeiten nach Terminvereinbarung 9.3 Der Betreuungsverein Dieses Gremium ist für die Gewinnung, Beratung und Schulung ehrenamtlicher Betreuungspersonen zuständig. Im Einzelfall unterstützen die Fachleute auch ehrenamtliche Betreuungspersonen bei ihren Aufgaben. Zudem informieren sie Interessierte über Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen. Die berufsmäßige Übernahme einer Vollmacht ist dem Verein aufgrund der Regelungen im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) derzeit nicht möglich. DRK-Kreisverband Offenbach e.V. Betreuungsverein Stadt und Kreis Offenbach ÖHerrnstr. 57, 63065 Offenbach ò069 756620-22 ÖLudwigstr. 43, 63110 Rodgau ò06106 6273-997 BETREUUNGS- RECHT UND VORSORGE 9 Vorsorgemaßnahmen sind sinnvoll und empfehlenswert. Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder andere Ereignisse in eine Situation geraten, in der eigenverantwortliches Handeln und das Treffen sinnvoller Entscheidungen nicht mehr möglich sind. Oftmals sind es auch die Beschwerden des Alters, die eigenverantwortliches Handeln nicht mehr zulassen. Das Betreuungsrecht beantwortet die Frage, wer die Entscheidungen trifft, wenn eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist. 53
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