UNTERSTÜTZUNG IM ALLTAG 7 7.1 Nachbarschaftshilfe für Menschen mit Pflegegrad * Pflegebedürftige (Pflegegrade 1 bis 5), die zu Hause leben, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung. Der Betrag von bis zu 131€ monatlich kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45 a Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) eingesetzt werden. Angebote zur Unterstützung im Alltag entlasten pflegende Angehörige und tragen dazu bei, dass Pflegebedürftige möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Angebote zur Unterstützung im Alltag können unter anderem in Form der sogenannten „Nachbarschaftshilfe“ nach § 4a der Pflegeunterstützungsverordnung (PfluV) erbracht werden. Nachbarschaftshelfer können auf Basis eines bürgerschaftlichen Engagements Angebote zur Entlastung von Pflegenden und Entlastung im Alltag (zum Beispiel Reinigung, Waschen, Kochen, Einkaufen) erbringen. Um eine Refinanzierung durch die Kranken- und Pflegekassen zu erhalten, muss das Angebot nach der hessischen Pflegeunterstützungsverordnung (PfluV) anerkannt werden. Anerkennungsbehörde für die Nachbarschaftshilfe ist die Leitstelle Älterwerden des Kreises Offenbach. Neben Angeboten auf Basis bürgerschaftlichen Engagements können auch gewerbliche Anbieter und Einzelpersonen anerkannt werden, sofern die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Detaillierte Informationen und Auskunft rund um die Anerkennung gibt es bei der Leitstelle Älterwerden des Kreises Offenbach. ò06074 8180-5325 Øleitstelle_aelterwerden@ kreis-offenbach.de àwww.kreis-offenbach.de/ Angebote_zur_ Unterstützung_im_Alltag 7.2 Hauswirtschaftliche Hilfen & Betreuungsdienste Die Dienste bieten Einzelbetreuung zu Hause, Hilfe im Haushalt und individuell angepasste Hilfsangebote. Anders als die Nachbarschaftshilfe, bei denen Nachbarn oder Bekannte die Hilfen erbringen, handelt es sich hierbei meist um gewerbliche Anbieter. Werden Leistungen der Pflegekasse (Pflegegrad 1-5) bezogen, können auch diese Hilfsdienste über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Im Kreis Offenbach gibt es eine große Zahl solcher Dienstleistungen, ständig kommen neue Anbieter dazu. Einen aktuellen Überblick über alle Angebote gibt es im Internet auf der Seite des AOK Pflegenavigators unter dem Stichwort „Unterstützungsangebote“ oder beim Pflegelotsen des Verbands der Ersatzkassen unter dem Stichwort „Angebote zur Unterstützung im Alltag“. Unabhängige Beratung zu Angeboten zur Unterstützung im Alltag gibt es auch bei den örtlichen Seniorenberatungsstellen oder beim Pflegestützpunkt. àwww.aok.de/pflegenavigator àwww.pflegelotse.de/ Betreuungs- & Besuchsdienste des Helferkreises Dietzenbach Die Stadt Dietzenbach hat ein eigenes Modell entwickelt, um der großen Nachfrage nach Hilfsdiensten zu begegnen. Beim Helferkreis koordinieren hauptamtliche Fachkräfte die Hilfseinsätze ehrenamtlicher Nachbarschaftshelfer. Die fachlich geschulten ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer besuchen Menschen in ihrer eigenen Wohnung, betreuen sie stundenweise vor Ort oder unterwegs. Zeitpunkt und Ablauf bestimmen die Betroffenen und die Familien nach ihren individuellen Bedürfnissen. Pflegende Angehörige und nahestehende Pflegepersonen werden dadurch entlastet. Die Helferinnen und Helfer sind beispielsweise da, um zu motivieren, zu aktivieren und an alltägliche Verrichtungen zu erinnern. Sie begleiten zu Ausflügen und Spaziergängen, Frisörbesuchen, Veranstaltungen, Festen, kulturellen Angeboten, Gottesdiensten, Arzt- & Therapeutenterminen. Oder unterstützen bei kleinen Hilfen im Haushalt, Einkäufen, * Stand 01/2025 43
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