5 GESUNDHEIT IM ALTER Aber auch im höheren Alter gilt: Je früher Krankheiten entdeckt werden, desto besser sind die Heilungschancen. Allen Versicherten der gesetzlichen sowie der privaten Krankenversicherungen stehen regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen zu. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat auf seiner Internetseite eine Übersicht über die Früherkennungsuntersuchungen der gesetzlichen Krankenversicherung zusammengestellt. àwww.g-ba.de/themen/methoden bewertung/ frueherkennungsuntersuchungen/ Informationen zu Vorsorgeuntersuchungen erhalten Versicherte auch bei ihrer Krankenkasse oder ihrer Hausarztpraxis. Erkrankungen, Krebs, Diabetes und Atemwegserkrankungen werden durch vier wichtige Faktoren beeinflusst: Fehlernährung, mangelnde körperliche Aktivität, Tabakkonsum und exzessiver Alkoholkonsum. Mit der richtigen Vorsorge ist es möglich, die Ausbildung der Krankheiten zu verhindern oder die Schwere des Verlaufs zu mildern. Menschen mit chronischen Erkrankungen stehen bestimmte Behandlungsprogramme und Rehabilitationsmaßnahmen zur Verfügung. Informationen dazu gibt es bei Hausärztinnen und -ärzten. Patienten können sich unter bestimmten Umständen von der Zuzahlung bei den Krankenkassen befreien lassen. Weitere Informationen zur Zuzahlungsbefreiung gibt es in dieser Broschüre auf Seite 35 & 52. 5.5 Zuzahlungsbefreiung Gesetzlich Versicherte können sich von der Zuzahlungspflicht zum Beispiel für Medikamente befreien lassen, wenn die individuelle Belastungsgrenze erreicht ist. Es gibt Höchst- und Belastungsgrenzen, bis zu denen man Zuzahlungen leisten muss. Diese Belastungsgrenze liegt bei zwei Prozent der Bruttoeinkünfte zum Lebensunterhalt aller im Haushalt lebenden Personen pro Kalenderjahr. Bei chronisch Kranken sind es nur ein Prozent. Grundlage für die Berechnung ist die Summe der gesetzlichen Zuzahlungen für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle sollten die Belege über die geleisteten Zuzahlungen sorgfältig aufbewahren. Wenn die Summe der Zuzahlungen die persönliche Belastungsgrenze erreicht hat, kann bei der Krankenkasse zusammen mit den Einkommensnachweisen ein Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung für das laufende Jahr gestellt werden. 5.4 Chronische Erkrankungen Mit zunehmendem Alter erhöht sich das Risiko für Erkrankungen. Lang andauernde Krankheiten, die nicht vollständig geheilt werden können und eine andauernde oder wiederkehrend erhöhte Inanspruchnahme von Leistungen des Gesundheitssystems nach sich ziehen, werden als chronisch bezeichnet. Eine einheitliche Definition existiert nicht. Zu den chronischen Krankheiten zählen Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie koronare Herzkrankheit und Schlaganfall, Diabetes, Krebs und Atemwegserkrankungen. In Deutschland entfallen auf diese genannten Krankheiten drei Viertel der Todesfälle und rund ein Viertel der Krankheitskosten. Vor allem chronische Muskel- Skelett-Erkrankungen, psychische Erkrankungen, Seh- oder Hörbeeinträchtigungen sowie genetisch verursachte Krankheiten tragen erheblich zur Krankheitslast der Bevölkerung bei. Herz-Kreislauf33 AUGENOPTIKER DANA DELLE DONNE Augenprüfung Kontaktlinsenanpassung Sehanalyse Tränenfilmanalyse Myopiemanagement Orthokeratologie Augenoptikermeisterin Hörakustikmeisterin Bleiswijker Str. 1 63303 Dreieich T 06103 8071666 info@augenoptik-drei-d.de www.augenoptik-drei-d.de AUGENOPTIK DREI D
RkJQdWJsaXNoZXIy MTcxNzc3MQ==