ÄLTERE MENSCHEN MIT EINER BEHINDERUNG 4 4.1 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung – EUTB® Die EUTB® bietet Beratung für Menschen mit (drohender) Beeinträchtigung oder chronischen Erkrankungen und deren Angehörige. Ziele der Beratungsarbeit sind die Stärkung der Teilhabe und der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. Damit trägt die EUTB® dazu bei, Inklusion weiter zu fördern. Die EUTB® berät unabhängig, kostenlos und vertraulich zu allen Themen der Rehabilitation und Teilhabe wie: $Arbeit $Assistenz $Bildung $Familie $Freizeit $Gesundheit $Pflege $Unterstützung $Wohnen $und vieles mehr òZentrale Anmeldung: 0800 4540106 (kostenfrei) Øeutb-lk-of@dmsg-hessen.de àwww.dmsg-hessen.de/eutb Rodgau ÖSenefelder Str. 2a, 63110 Rodgau ÍDie Öffnungszeiten können telefonisch oder per E-Mail erfragt werden Nebenstelle Dreieich Quartiersbüro der Stadt Dreieich ÖHainer-Chaussee 53b, 63303 Dreieich Nebenstelle Seligenstadt Lichtblickzentrum e. V. ÖWallstr. 36, 63500 Seligenstadt Nachbarschaftshaus ÖAm Hasenpfad 31, 63500 Seligenstadt Beratung in Deutscher Gebärdensprache (DGS) Wer eine Beratung in Deutscher Gebärdensprache (DGS) benötigt, kann die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung ebenfalls nutzen. Die Beratungsstelle beauftragt eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher. 4.2 Schwerbehindertenausweis Wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, kann die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragt werden. Mit dem Ausweis kann die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nachgewiesen werden. Je nach Art der Eintragung im Ausweis können zudem bestimmte Rechte und Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden. Zum Beispiel: $besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz $Anspruch auf Zusatzurlaub $Vergünstigungen bei der Einkommensbesteuerung, $unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr $Benutzung von Behindertenparkplätzen $Parkerleichterungen $Rundfunkgebührenbefreiung $ermäßigter Eintritt zu Veranstaltungen Der Schwerbehindertenausweis gibt den Grad der Behinderung und gegebenenfalls weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) an. Diese Merkmale sind: $aG – außergewöhnliche Gehbehinderung $H – Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes $Bl – Blind $Gl – Gehörlos $RF – Ermäßigung des Rundfunkbeitrags $B – Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson $G – Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr $TBl – Taubblind 30
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