Seniorenwegweiser Westerwaldkreis

Rund um die Pflege Weiterführende Informationen zu rechtlichen Bestimmungen und Angeboten erhalten Sie hier: Beratungs- und Prüfbehörde Rheinland-Pfalz (BP-LWTG Koblenz) Landesamt für Soziales | Jugend und Versorgung Baedekerstraße 2 –20 | 56073 Koblenz | Tel. 0261 4041-1 Landesberatungsstelle Neues Wohnen Rheinland-Pfalz Rheinallee 97-101 | 55118 Mainz Tel. 06131 967 701 | neueswohnen@lsjv.rlp.de www.neueswohnen.rlp.de Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V. Beratungsstelle Koblenz | Entenpfuhl 37 | 56068 Koblenz Tel. 0261 362198 | www.verbraucherzentrale-rlp.de Bei den regionalen Pflegestützpunkten des Westerwaldkreises sowie der Seniorenleitstelle des Westerwaldkreises | Tel. 02602 124482. Im Sozialportal Rheinland-Pfalz www.sozialportal.rlp.de finden Sie unter der Rubrik Ältere Menschen eine Datenbank zum „Service-Wohnen“ in Rheinland-Pfalz. Diese Datenbank umfasst ausschließlich Angebote, die von Anbietern freiwillig gemeldet werden. Es kann also vor Ort weitere Angebote geben. Für die Richtigkeit des Eintrages ist der Träger des Angebotes verantwortlich. Das Sozialportal Rheinland-Pfalz enthält auch eine Übersicht zu den 135 Pflegestützpunkten im Land. www.pflegestuetzpunkte.rlp.de SENIOREN WOHN- UND PFLEGEHEIME Dieser Beratungsführer zeigt viele Möglichkeiten auf, wie man die häusliche Pflege und Betreuung stützen, sichern und verbessern kann. Es gibt aber auch Grenzen der Versorgung zu Hause, die sich zum Beispiel aus der Überforderung von pflegenden Angehörigen ergeben, durch unzureichende Wohnverhältnisse, durch Art und Schwere der Beeinträchtigung oder durch Fehlen von Pflegepersonen. Der Umzug in ein Seniorenwohn- und Pflegeheim bei zunehmender Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit ist dann oft die bessere und einzige Alternative. Obwohl die Kosten für eine stationäre Unterbringung hoch sind, finden sich in den meisten Fällen Finanzierungsmöglichkeiten. Seit Einführung der Pflegeversicherung übernimmt diese einen Teil der Heimunterbringungskosten. Sind Einkommen und Vermögen sowie die Leistungen aus der Pflegeversicherung nicht ausreichend, kann ein Antrag auf Übernahme der Restkosten aus Sozialhilfemitteln bei der Kreisverwaltung gestellt werden. Die Entscheidung, in ein Seniorenheim zu gehen, ist bedeutungsvoll. Die Besichtigung der Einrichtung und ein Gespräch mit der Heimleitung erleichtern oftmals diesen Schritt. Dabei sollte alles, was für diesen künftigen Lebensabschnitt wichtig ist, angesprochen werden. Weitere Informationen geben Die Pflegestützpunkte des Westerwaldkreises und das Sozialamt der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Peter-Altmeier-Platz 1 | 56410 Montabaur | Tel. 02602 1240 i WICHTIGE TIPPS! Unter www.pflege-navigator.de | www.pflegelotse.de finden Sie schnell und einfach an ihrem Wunschort Seniorenheime, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste und Unterstützung im Alltag. Hier finden Sie auch Angaben zu den aktuellen Kosten und eine Zusammenfassung zu den Qualitätsberichten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen. 1. Das Informations- und Beschwerdetelefon Pflege und Wohnen in Einrichtungen ist eine Anlaufstelle für rechtliche Fragen rund um das Thema Pflege und Wohnen in Einrichtungen. Es befindet sich in Trägerschaft der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V. Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und erfolgt anbieterunabhängig. Seppel-Glückert-Passage 10 | 55116 Mainz | Tel. 06131 284841 | www.verbraucherzentrale-rlp.de 2. Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e. V. (BIVA-Pflegeschutzbund) setzt sich bundesweit für die Rechte und Interessen von Menschen ein, die Hilfe oder Pflege benötigen und daher in betreuten Wohnformen oder Pflegeeinrichtungen leben. Sie ist gemeinnützig, parteipolitisch und konfessionell neutral sowie finanziell unabhängig. BIVA | Siebenmorgenweg 6 – 8 | 53229 Bonn | Tel. 0228 909048-44 | www.biva.de 3. 68

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