Rund um die Pflege Folgende Angebote gibt es im Westerwaldkreis: Aura gGmbH Mündersbach Hubertusweg 4 | 56271 Mündersbach Tel. 02680 95100 Tagespflege „Der Bienenstock“ Ferbachstraße 6 | 56203 Höhr-Grenzhausen Tel. 02624 9494377 Seniorengarten „Alte Schule“ Schulstraße 20 | 56459 Pottum Tel. 02664 9975997 Tagespflege Licht GmbH Friedhofstraße 15 | 56244 Weidenhahn Tel. 02666 1536 Tagespflege am Seniorenzentrum Bethesda Rathausstraße 55 | 56203 Höhr-Grenzhausen Tel. 02624 9470-0 Tagespflege Katharina Kasper Quartier Süd Stauffenbergallee 7 | 56410 Montabaur Tel. 0160 7457307 DRK Tagespflege „Am Merzenborn“ Am Merzenborn 13 | 56244 Wirges Tel. 02602 949709 Tagespflege am Seniorenzentrum St. Franziskus Godderter Landstraße 4 – 6 | 56242 Selters Tel. 02626 2259-0 EVIM Tagespflege Gästehaus am Steinsberg Steilgasse 3 | 56477 Rennerod Tel. 02664 252450 KURZZEITPFLEGE Kurzzeitpflege können ältere Menschen nutzen, die normalerweise durch Angehörige in ihrem Zuhause versorgt werden. Bei Krankheit oder Urlaub der Pflegeperson können Pflegebedürftige für die Dauer deren Abwesenheit in Seniorenheimen vorübergehend aufgenommen werden. Kurzzeitpflege bieten annähernd alle stationären Pflegeeinrichtungen. Informieren Sie sich am besten direkt im Seniorenheim Ihrer Wahl nach den Möglichkeiten der Kurzzeitpflege. Weitere Informationen finden Sie auch bei Ihrem Pflegestützpunkt. WOHN-PFLEGE-GEMEINSCHAFTEN Die meisten Menschen möchten so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld bleiben und der Westerwälder am liebsten in seinem Heimatdorf. Lebendige Nachbarschaften und neue, gemeinschaftliche Wohnangebote machen dies auch im ländlichen Raum möglich. In den letzten Jahren haben sich im Westerwaldkreis eine Vielzahl von Wohn-Pflege-Gemeinschaften gegründet, gegenwärtig 46 sogenannte Senioren-WG‘s. Neue Wohnformen erlauben ein weitgehend selbstbestimmtes Wohnen in einer Gemeinschaft, nach dem Prinzip der geteilten Verantwortung. Neben der selbst organisierten Wohngemeinschaft gibt es die betreute Wohngruppe. Die Anforderungen, die sich an eine solche „Einrichtung mit besonderer konzeptioneller Ausrichtung“, zu denen auch die Wohn-Pflege-Gemeinschaften zählen, stellen, sind im § 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) geregelt. Es werden somit nicht alle Wohn-Pflege-Gemeinschaften vom Anwendungsbereich des LWTG erfasst. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.pflege-navigator.de i 67
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