© Drazen - AdobeStock.com Älteren Menschen, die sich im Alltag nicht mehr so gut bewegen können, fällt es oft schwer, alltägliche Dinge zu erledigen. Je kleiner der Aktionsradius eines Menschen wird, desto wichtiger ist es, dass er sich in seiner unmittelbaren häuslichen Umgebung wohlfühlt. ANGEBOTE ZUR UNTERSTÜTZUNG IM ALLTAG Die Pflegekassen gewähren allen Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad einen Entlastungsbetrag von bis zu 125,00 Euro monatlich. Der Betrag darf nur für den Zweck eingesetzt werden, Pflegebedürftige im Alltag zu unterstützen und Pflegende zu entlasten. Angebote zur Unterstützung im Alltag dienen der praktischen Hilfe im Haushalt oder der Betreuung zur Entlastung der Angehörigen. Nach der Landesverordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag vom 12.07.2017 können sich Dienste oder auch Einzelpersonen von der zuständigen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier anerkennen lassen. Sie sind dann berechtigt, den Entlastungsbetrag mit der Pflegekasse abzurechnen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Pflegestützpunkt. Rund um DIE PFLEGE Rund um die Pflege Die anerkannten Betreuungsdienste finden Sie im Internet unter www.pflege-navigator.de oder www.pflegelotse.de Alle anerkannten Entlastungsangebote finden Sie unter www.sozialportal.rlp.de i 64
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