Rund um die Pflege SENIOREN WOHN- UND PFLEGEHEIME Dieser Beratungsführer zeigt viele Möglichkeiten auf, wie man die häusliche Pflege und Betreuung stützen, sichern und verbessern kann. Es gibt aber auch Grenzen der Versorgung zu Hause, die sich zum Beispiel aus der Überforderung von pflegenden Angehörigen ergeben, durch unzureichende Wohnverhältnisse, durch Art und Schwere der Beeinträchtigung oder durch Fehlen von Pflegepersonen. Der Umzug in ein Seniorenwohn- und Pflegeheim bei zunehmender Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit ist dann oft die bessere und einzige Alternative. Obwohl die Kosten für eine stationäre Unterbringung hoch sind, finden sich in den meisten Fällen Finanzierungsmöglichkeiten. Seit Einführung der Pflegeversicherung übernimmt diese einen Teil der Heimunterbringungskosten. Sind Einkommen und Vermögen sowie die Leistungen aus der Pflegeversicherung nicht ausreichend, kann ein Antrag auf Übernahme der Restkosten aus Sozialhilfemitteln bei der Kreisverwaltung gestellt werden. Die Entscheidung, in ein Seniorenheim zu gehen, ist bedeutungsvoll. Die Besichtigung der Einrichtung und ein Gespräch mit der Heimleitung erleichtern oftmals diesen Schritt. Dabei sollte alles, was für diesen künftigen Lebensabschnitt wichtig ist, angesprochen werden. Weitere Informationen geben Die Pflegestützpunkte des Westerwaldkreises und das Sozialamt der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises: Peter-Altmeier-Platz 1 | 56410 Montabaur Tel. 02602 1240 i WICHTIGE TIPPS! Unter www.pflege-navigator.de | www.pflegelotse.de finden Sie schnell und einfach an ihrem Wunschort Seniorenheime, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste und Unterstützung im Alltag. Hier finden Sie auch Angaben zu den aktuellen Kosten und eine Zusammenfassung zu den Qualitätsberichten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen. 1. Das Informations- und Beschwerdetelefon Pflege und Wohnen in Einrichtungen ist eine Anlaufstelle für rechtliche Fragen rund um das Thema Pflege und Wohnen in Einrichtungen. Es befindet sich in Trägerschaft der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V. Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und erfolgt anbieterunabhängig. Seppel-Glückert-Passage 10 | 55116 Mainz | Tel. 06131 284871 www.verbraucherzentrale-rlp.de 2. Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e. V. (BIVA-Pflegeschutzbund) setzt sich bundesweit für die Rechte und Interessen von Menschen ein, die Hilfe oder Pflege benötigen und daher in betreuten Wohnformen oder Pflegeeinrichtungen leben. Sie ist gemeinnützig, parteipolitisch und konfessionell neutral sowie finanziell unabhängig. BIVA | Siebenmorgenweg 6 – 8 53229 Bonn | Tel. 0228 909048-44 | www.biva.de 3. Auf der Website www.psychnavi-rlp.de sind Hilfsangebote und Informationen zur schnellen Krisenhilfe für Menschen mit psychischen Herausforderungen und für ihre Angehörigen in RheinlandPfalz dargestellt. 5. Ombudsstelle für Pflege in Rheinland-Pfalz Bei Konflikten mit rheinland-pfälzischen Dienstleistern von Wohn- und Betreuungsangeboten der Pflege können sich Betroffene auch an die Ombudsperson des Landes Rheinland-Pfalz wenden. Die Ombudsstelle hat ihren Sitz beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz. Ombudsstelle beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinallee 97– 101 | 55118 Mainz | Tel. 06131 967-295 www.lsjv.rlp.de/themen/pflege/menschen- mit-pflegebedarf/ombudsstelle-fuer-pflege 4. 63
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