Seniorenwegweiser Westerwaldkreis

Telefongebührenermäßigung Sofern die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht erfüllt sind, kann für Telefonate über Anschlüsse, bei denen die Deutsche Telekom als Verbindungsnetzbetreiber dauerhaft voreingestellt ist, eine soziale Vergünstigung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum gewährt werden (Sozialtarif der Deutschen Telekom im T-Net). Bei blinden, gehörlosen und sprachbehinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 90 %, gilt ein höherer Sozialtarif. Nähere Auskünfte erhalten Sie in den Bürgerbüros der Verbandsgemeindeverwaltungen des Westerwaldkreises (siehe Adressenanhang ab Seite 60) sowie bei der Deutschen Telekom, www.telekom.de. i Anzeigen GRUNDSICHERUNG IM ALTER Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend selbst sicherstellen können, haben Anspruch auf Grundsicherung. Voraussetzung ist: ƒ Erreichen der Regelaltersgrenze (aktuell liegt diese bei 65 Jahren und 8 Monaten) ƒ Vollendung des 18. Lebensjahres mit dauerhaft voller Erwerbsminderung Das Einkommen des Ehegatten oder Lebenspartners wird berücksichtigt. Das jährliche Gesamteinkommen der Kinder oder Eltern darf einen Betrag von 100.000 € nicht überschreiten. Die Grundsicherung muss bei dem Sozialamt beantragt werden. 59 Reuscher Tiefbau GmbH Westernoher Straße 46 56477 Rennerod www.reuscher-tiefbau.de IHR PROJEKT IN BESTEN HÄNDEN reuscher_tiefbau Reuscher Tiefbau FÜR SIE VOR ORT

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