Seniorenwegweiser Westerwaldkreis

© Robert Kneschke - Fotolia.com Finanzielle Hilfen SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS Ein Schwerbehindertenausweis ist ein bundesweit einheitlicher Nachweis über eine anerkannte Schwerbehinderung ab einem Grad von 50% (GdB 50). Er räumt dem Besitzer besondere Rechte ein und gleicht Nachteile, die durch die Beeinträchtigung vorliegen, aus. Einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung können Sie beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung stellen: Baedekerstraße 12–20 | 56073 Koblenz | Tel. 0261 4041-1 Die Antragsunterlagen können Sie unter dem Stichwort Schwerbehindertenausweis online herunterladen unter: www.lsjv.rlp.de Antragsvordrucke hält die Sozialabteilung bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Peter-Altmeier-Platz 1 | 56410 Montabaur Tel. 02602 124 0, bereit. Sie berät und nimmt Erklärungen, die gegenüber dem Amt für soziale Angelegenheiten abzugeben sind, entgegen. BEFREIUNG VON RUNDFUNK UND FERNSEH-GEBÜHREN/ TELEFONGEBÜHRENERMÄSSIGUNG Ab dem 18. Lebensjahr gilt, eine Wohnung – ein Beitrag. Personen mit geringem Einkommen und Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis können auf Antrag von den Gebühren befreit werden. Der Antrag ist bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) Freimersdorfer Weg 6 | 50829 Köln | Tel. 0221 50610 zu stellen. www.rundfunkbeitrag.de 58

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