Seniorenwegweiser Westerwaldkreis

© Nattakorn_Maneerat - shutterstock.com Im Westerwaldkreis stehen zahlreiche Beratungsmöglichkeiten zum Thema „Finanzielle Hilfen“ für ältere Menschen zur Verfügung. Von der allgemeinen Lebensberatung der Wohlfahrtsverbände über die Einzelfallberatung der öffentlichen Verwaltungen bis hin zu den Sozialverbänden finden Sie sachkundige Ansprechpartner. Nachfolgend geben wir einen allgemeinen Überblick. SOZIALHILFE NACH DEM SGB XII In Not geratene Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf staatliche Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch haben. Die Aufgabe der Sozialhilfe besteht darin, die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu ermöglichen. Dabei gilt das Prinzip der „Hilfe zur Selbsthilfe“. Die Sozialhilfe verfolgt das Ziel, die hilfebedürftige Person sobald als möglich wieder unabhängig von staatlicher Hilfe zu machen. Die Hilfen werden nach einer individuellen Bedarfsprüfung als Einzelfallhilfe in Form einer Dienstleistung, Geldleistung oder Sachleistung gewährt. Nach § 8 SGB XII umfasst die Sozialhilfe folgende Hilfen: ƒ Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 bis 40 SGB XII) ƒ Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis 46b SGB XII) ƒ Hilfe zur Gesundheit (§§ 47 bis 52 SGB XII) Finanzielle HILFEN Finanzielle Hilfen 54

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