Seniorenwegweiser Westerwaldkreis

Vorsorge fürs Alter PATIENTENVERFÜGUNG Eine Patientenverfügung ist eine schriftlich abgefasste Willenserklärung, mit der man dem behandelnden Arzt gegenüber eine vorweggenommene Einwilligung in ärztliche Maßnahmen oder gerade deren Ablehnung für den Fall einer aussichtslosen Erkrankung oder in der letzten Lebensphase gibt und man sich selber nicht mehr hinreichend hierzu äußern kann. Man legt vorab verbindlich fest, welche Behandlung man in einem konkret beschriebenen Krankheitszustand wünscht oder bewusst ausschließt. Hauptmotiv vieler Menschen für die Erstellung einer Patientenverfügung ist vor allem die eigene Befürchtung, bei schwerster Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit und auswegloser Lage, einer ungewollten Behandlung wehrlos ausgeliefert zu sein. Die am häufigsten formulierten Anwendungszeitpunkte sind der unabwendbare, unmittelbare Sterbeprozess, das Endstadium einer tödlich verlaufenden Krankheit oder eine massive Gehirnschädigung bzw. ein weit vorangeschrittener Hirnabbauprozess. Die eigenen Gedanken und Wünsche müssen so konkret wie möglich schriftlich festgehalten und zugänglich hinterlegt werden. Es empfiehlt sich, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu kombinieren, damit der eigene Wille auch umgesetzt wird und im Falle weitergehender gesundheitlicher Entscheidungen, die von der Patientenverfügung eventuell nicht umfasst sind, kein gerichtlich bestellter Betreuer entscheiden muss. BETREUUNGSVERFÜGUNG Eine Betreuungsverfügung ist vor allem dann zu empfehlen, wenn man (noch) keiner bestimmten Person eine Vollmacht erteilen möchte. Diese schriftlich zu formulierende Verfügung gibt dem Amtsgericht – Betreuungsgericht jedoch einen konkreten Hinweis, wer im Falle der eigenen Betreuungsbedürftigkeit zum gesetzlichen Betreuer bestellt werden soll oder im negativen Sinne gerade nicht das Betreueramt übernehmen soll. Es ist weiterhin sinnvoll, hierin konkrete Wünsche zur Ausgestaltung der Betreuung aufzunehmen, um hiermit dem künftigen Betreuer einen konkreten Handlungsauftrag, orientiert an den eigenen Lebensvorstellungen und Zielen, zu geben, beispielsweise bezüglich der Entscheidung, ob man ggfls. lieber zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung versorgt werden möchte, zur Arztwahl oder auch hinsichtlich der Vermögensverwaltung. Folgende Ansprechpartner der Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsbehörde und Betreuungsvereine des Westerwaldkreises stehen Ihnen für weitere Information oder eine Beratung zur Verfügung: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises – Betreuungsbehörde Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur Tel. 02602 124-346 / -343 / -324 / -341 www.westerwaldkreis.de Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt Westerwald e. V. Christian-Heibel-Straße 52 | 56422 Wirges Tel. 02602 10665-10 awo@awo-westerwald-betreuung.de Betreuungsvereinigung der Caritas Philipp-Gehling-Straße 4 | 56410 Montabaur Tel. 02602 160636 betreuung@cv-ww-rl.de Betreuungsverein der Diakonie im Westerwald e. V. Hergenrother Straße 2 a | 56457 Westerburg Tel. 02663 9430-40 / -44 uwe.sauer@betreuungsverein-westerwald.de Neben den entsprechenden Vordrucken zu den „Vorsorgenden Verfügungen“ erhalten Sie hier auch die Broschüren „Betreuungsrecht – Betreuungsrecht – Vorsorge und Patientenrechte. Erhältlich beim Bundesministerium der Justiz www.bmj.de i 53

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