Seniorenwegweiser Westerwaldkreis

© goodluz - AdobeStock.com DIE RECHTLICHE BETREUUNG Für volljährige Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise eigenständig zu besorgen, kann das Betreuungsgericht, beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, eine rechtliche Betreuung bestellen. Dies geschieht, sofern keine alternativen Hilfen oder vorrangigen Verfügungen, insbesondere eine wirksam erteilte Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und oder Patientenverfügung vorliegen. Die Betreuung soll krankheits- und behinderungsbedingte Defizite, orientiert an den Wünschen des Betreuten, ausgleichen und sein Selbstbestimmungsrecht möglichst wahren und fördern (§ 1814 Abs. 2 BGB: Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden). Abhängig vom gewöhnlichen Aufenthalt, der zumeist dem Wohnort des Betroffenen entspricht, sind die beiden im Kreisgebiet ansässigen Amtsgerichte – Betreuungsgerichte für die Durchführung des Betreuungsverfahrens zuständig: ƒ Bahnhofstraße 47 | 56410 Montabaur Tel. 02602 151-0 ƒ Wörthstraße 14 | 56457 Westerburg Tel. 02663 9813 Vorsorge fürs ALTER Vorsorge fürs Alter 50

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