GEMEINDESCHWESTERPLUS Das präventive und gesundheitsfördernde Beratungs- und Vernetzungsangebot richtet sich an hochbetagte Menschen, die noch keine Pflege brauchen und keinen Pflegegrad haben, und bietet Unterstützung und Beratung in ihrer aktuellen Lebenssituation an. Die Gemeindeschwesterplus besucht die Menschen nach deren vorheriger Zustimmung zuhause und berät sie kostenlos und individuell. Gemeindeschwesternplus sind aktuell in den Verbandsgemeinden Höhr-Grenzhausen, Montabaur, Ransbach-Baumbach und Selters im Einsatz und können über die Homepage der jeweiligen Verbandsgemeinde kontaktiert werden. ERGÄNZENDE UNABHÄNGIGE TEILHABEBERATUNG (EUTB) Kostenlose und neutrale Beratung von Menschen mit (drohender) Behinderung und deren Angehörigen zu allen Fragen zur Teilhabe – bereits schon im Vorfeld der Beantragung von Leistungen. Sie wird gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf Grundlage des § 32 SGB IX. Eine rechtliche Beratung und Begleitung in Widerspruchs- und Klageverfahren gehören nicht zu dem Angebot der EUTB. Tel. 02602 10698-72 / -71 www.teilhabeberatung.de RENTENBERATUNG Es ist wichtig, dass Sie sich frühzeitig über alle mit der (künftigen) Rente zusammenhängenden Fragen informieren. Altersrente bekommt man nicht automatisch, sondern nur auf Antrag. Ebenso Renten wegen Erwerbsminderung oder Renten an Hinterbliebene (Witwen-, Witwer- und ggf. Waisenrente). Rentenantragsformulare erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Versicherungsträger und bei den Verbandsgemeindeverwaltungen im Westerwaldkreis, wo Sie nach Terminvereinbarung auch ein kostenloses Beratungsgespräch der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch nehmen können. Die Anschriften der Auskunfts- und Beratungsstellen sowie der Versichertenberater beziehungsweise Versichertenältesten können Sie beim kostenlosen Servicetelefon erfragen oder im Internet abrufen. Damit Sie Ihre Rente rechtzeitig erhalten, sollten Sie den Rentenantrag 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn bei Ihrem Rentenversicherungsträger einreichen. Geben Sie immer Ihre Versicherungsnummer an. Bedenken Sie auch, dass eine unverzügliche Antragstellung auch für Ihren Krankenversicherungsschutz und Pflegeversicherungsschutz wichtig ist. Beratungs- und Unterstützungsdienste 42
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