Ist eine Baugenehmigung zeitlich befristet? Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 4 Jahren nach Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens begonnen wurde, und kann auf schriftlichen Antrag verlängert werden. Wichtig ist dabei, dass Sie daran denken, den Antrag vor Ablauf der Frist zu stellen und einzureichen. Geht der Antrag verspätet ein, erlischt die Genehmigung mit Fristablauf und es muss ein neuer Antrag gestellt werden. Die Genehmigung erlischt auch, wenn mit der Bauausführung zwar begonnen wird, diese aber 4 Jahre unterbrochen wurde. Teilbaugenehmigung Damit können Bauarbeiten für die Baugrube, für einzelne Bauteile oder -abschnitte schon vor der Baugenehmigung schriftlich gestattet werden. Die Teilbaugenehmigung berechtigt aber nur zur Ausführung des festgelegten Teilbereichs. Was ist eine Bauvoranfrage? Durch eine Bauvoranfrage bei der Baugenehmigungsbehörde lässt sich abklären, ob eine Baumaßnahme generell genehmigt werden könnte. So kann beispielsweise geklärt werden, ob und wie das Wunschgrundstück außerhalb eines Bebauungsplans bebaut werden darf. Baugenehmigungsgebühren Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Kommune bzw. bei der Kreisverwaltung. Gebührenpflichtig ist auch die Ablehnung eines Antrages oder die Zurücknahme des Antrags durch den Bauherrn während des Genehmigungsverfahrens. Diese orientieren sich am Stand des Verfahrens und an den dadurch entstandenen Kosten bei der Prüfung im jeweiligen Einzelfall. Lageplan Der Lageplan liefert unter anderem Informationen zur Bezeichnungen des Baugrundstücks und der benachbarten Grundstücke, die Größe des Baugrundstücks, die Flurstücksnummern und Flurstücksgrenzen, angrenzende öffentliche Verkehrsflächen oder die erlaubte Art der baulichen Nutzung. Erhältlich ist dieser beim Vermessungs- und Katasteramt. Bauzeichnungen Eine Bauzeichnung bildet in Form einer technischen Darstellung das Bauvorhaben ab. Diese Zeichnung umfasst statische oder geometrische Informationen durch die Wiedergabe der Ausmaße der Architektur des Bauprojekts und muss bei der Baugenehmigungsbehörde im Rahmen des Bauantrags eingereicht werden. Die Anfertigung von Bauzeichnungen obliegt Architekten, Bauingenieuren, Fachingenieuren und Bauzeichnern. Die Abrechnung erfolgt nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Baubeschreibung Die Baubeschreibung enthält Angaben zu Nutzung, Statik, Stellplätzen, Feuerungsanlagen, verwendeten Baustoffen, Feuerwiderständen, Rohbau- und Gesamtbaukosten, Berechnung des umbauten Raums u. a. 17 BAUGENEHMIGUNG
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