Wann ist ein Vorhaben im Freistellungsverfahren möglich? Für Wohngebäude der Gebäudeklasse 1–3 einschließlich ihrer Nebengebäude, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegen, ist keine Baugenehmigung erforderlich (Freistellungsverfahren). Die Erschließung muss gesichert sein. Der Bauherr stellt bei der Verbandsgemeindeverwaltung einen Antrag an Freistellung. Dabei müssen alle relevanten Unterlagen eingereicht werden, die das Vorhaben beschreiben (wie bei einem regulären Bauantrag) und Belegen, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden. Die Verbandsgemeindeverwaltung prüft, ob die Voraussetzungen für eine Freistellung erfüllt sind. Der Antragsteller erhält eine Bescheinigung über die Vorlage der Unterlagen im Freistellungsverfahren und die notwendigen Unterlagen. Was ist eine Nutzungsänderung? Häufig wird ein bestehendes Gebäude erworben und soll mit oder ohne bauliche Änderungen anders genutzt werden. So soll zum Beispiel aus einer Garage eine Werkstatt entstehen oder aus einer Wohnung ein Büro. Auch für diese Fälle bedarf es einer Genehmigung für die Nutzungsänderung. Der Grundsatz dazu lautet, dass immer dann eine Genehmigung notwendig ist, wenn sich der Nutzungszweck derart ändert, dass die neue Nutzung andere Anforderungen an öffentlich-rechtliche Vorschriften wie Brandschutz, Immissionen, Abstandsflächen usw. stellt. Welche Unterlagen benötigt das Bauordnungsamt für Ihren Antrag? Richten Sie den Bauantrag schriftlich (i. d. R. in dreifacher Ausfertigung) über die Verbands gemeindeverwaltung an die Bauaufsichtsbehörde. Diese Unterlagen müssen Sie beifügen: Für das Erstellen eines Bauantrags ist in der Regel ein planvorlageberechtigter Entwurfsverfasser, zumeist Architekt oder Bauingenieur, erforderlich, der Baupläne und Berechnungen anfertigt. Vor dem eigentlichen Bauantrag kann zunächst eine Bauvoranfrage gestellt werden. Das empfiehlt sich, wenn vor dem Kauf eines Grundstücks geklärt werden soll, ob das Grundstück auch wirklich in der geplanten Form bebaut werden darf. Bauantragsformular Lageplan auf Grundlage einer amtlichen Flurkarte Bauzeichnungen Baubeschreibung Bautechnische Nachweise (Statik, Wärme- und Schallschutz) 15 BAUGENEHMIGUNG
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