© fizkes - shutterstock.com Wahl und Stellung des Architekten – Wie findet man den richtigen? Der schnellste Weg führt immer über Bekannte oder über Bauobjekte in der näheren Umgebung, die ihnen besonders zusagen. Eine andere Möglichkeit wäre, Veröffentlichungen von Wettbewerbsergebnissen der Bausparkassen oder in den Fachzeitschriften zu verfolgen. Oder man verabredet sich ganz unverbindlich mit einem ortsansässigen Architekten zu einem Gespräch und lässt sich dessen Arbeiten zeigen. Unternehmer/Handwerker Der Bauunternehmer ist vom Bauherrn damit beauftragt, den Bau nach den Plänen des Entwurfsverfassers zu erstellen. Er ist dabei verpflichtet, Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten und die nötigen Sicherungsmaßnahmen auf der Baustelle sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu befolgen. Was ist VOB? Die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) dient als Grundlage für die Ausgestaltung von Bauverträgen zwischen Auftraggeber (Bauherr) und Auftragnehmer (Handwerker). Sie sichert eine gerechte Abwägung der beiderseitigen Interessen zu. Wird bei einem Vertrag über Bauleistungen nicht die VOB zugrunde gelegt, so gilt das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Zu beachten ist u. a. auch das AGB-Gesetz, in dem Regelungen über die allgemeinen Geschäftsbedingungen normiert sind. Ein wesentlicher Unterschied zwischen VOB und BGB besteht z. B. in der Dauer der Gewährleistungsfristen. Nach VOB beträgt die Gewährleistung zwei Jahre, nach BGB fünf Jahre. Beim Hausbau ist letztere Regelung auf jeden Fall günstiger, weil sich kritische Schäden, z. B. durch Feuchtigkeitseinwirkung, erfahrungsgemäß meist erst nach einigen Jahren zeigen. Schwarzarbeit Schwarzarbeit ist illegal. Wer Bauarbeiten von Schwarzarbeitern durchführen lässt, kann grundsätzlich keinerlei Ansprüche auf Gewährleistung stellen. Eventuell bestehende Verträge werden wegen Gesetzesverstoß nichtig. Erleidet ein Schwarzarbeiter einen Arbeitsunfall, so ist der Auftraggeber allein verpflichtet, für die Arzt- und Krankenhauskosten aufzukommen. Schließlich droht ihm noch eine erhebliche Geldbuße, wenn nachgewiesen werden kann, dass er sich durch Schwarzarbeit in erheblichem Umfang wirtschaftliche Vorteile verschafft. „Roter Punkt“ Der Rote Punkt kennzeichnet die Baufreigabe, die zusätzlich zur Baugenehmigung vorliegen muss. Er gibt Auskunft über das Bauprojekt, Namen und Anschrift des Bauherrn, des Planers und der ausführenden Firma. Er muss von der Straße aus gut sichtbar angebracht werden. 30 BAUAUSFÜHRUNG
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