Wohn(t)raum Bad Kreuznach

© MINDAND I - shutterstock.com Baurecht kurz erklärt Öffentliches Baurecht Das öffentliche Baurecht besteht aus zwei Teilbereichen: dem Bauplanungsrecht (Bundesgesetzgebung) und dem landesrechtlichen Bauordnungsrecht. Das Bauordnungsrecht regelt wichtige Anforderungen an die Bauvorhaben und befasst sich mit der Abwehr von Gefahren, die von der Errichtung und Nutzung baulicher Anlagen ausgehen können. Landesbauordnung https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/ jlr-BauORPrahmen/part/R Privates Baurecht Es baut auf dem zivilen Recht auf und regelt die Rechtsverhältnisse der am Bau beteiligten Personen. Das schließt in erster Linie das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein, im erweiterten Sinne auch die Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Architekten oder ausführenden Unternehmen. K A P I T E L 22 BAURECHT KURZ ERKLÄRT

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