© fizkes - shutterstock.com Voraussetzungen für eine Bebaubarkeit Ein Grundstück ist nach den §§ 29 ff BauGB (Baugesetzbuch) bebaubar, wenn es im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt und die Erschließung gesichert ist oder es nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, aber innerhalb der bebauten Ortslage liegt und sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und das Ortsbild nicht beeinträchtigt oder außerhalb des Siedlungsbereichs liegt (sog. Außenbereich), aber einem sogenannten „privilegierten Vorhaben“ dient (z. B. einem landwirtschaftlichen Betrieb). Darüber hinaus muss die Erschließung des Grundstücks gesichert sein, also Zugang zum öffentlichen Straßennetz, Anschluss an die Versorgung mit Wasser und Elektrizität sowie Anschluss an die öffentliche Abwasserkanalisation. Grundstückswerte und Preise (www.boris.de) Hier erhalten Sie einen guten Überblick über die Bodenrichtwerte mehrerer Bundesländer. Nebenkosten beim Hausbau Erschließungskosten Erschließungskosten sind eine Abgabe, die Bauherren an die Kommune zahlen. Diese Kosten entstehen, wenn ein Grundstück an das Wasser- oder Stromnetz sowie an das Straßennetz angeschlossen wird. Die Höhe der Kosten ist abhängig von der Grundstücksgröße sowie vom Umfang der nötigen Arbeiten. Ein weiterer Kostenfaktor können ökologische Aufwertungsmaßnahmen sein, die als Ausgleich für den Verlust von Natur und Landschaft notwendig werden. Bei einem normalen Hauskauf fallen in der Regel keine Erschließungskosten an, weil die Erschließung eines Grundstücks nur für eine Baugenehmigung benötigt wird. Zusätzlich ist beim Kauf eines Grundstücks zu prüfen, ob die Erschließungskosten bereits im Grundstückspreis enthalten sind. Grunderwerbssteuer Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder Grundstückanteils anfällt. Soweit das Gebäude im Kaufvertrag enthalten ist, wird sie auch vom Gebäudewert verlangt. Sie wird auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes erhoben und ist eine Ländersteuer, die an die Kommunen weitergereicht werden können. Je nach Bundesland beträgt der Steuersatz zwischen 3,5 % und 6,5 % der Bemessungsgrundlage. Notariats- und Grundbuchkosten Die Kosten, die bei einer Grundbucheintragung entstehen, werden durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Wird lediglich ein Grundstück erworben, werden die Kosten davon berechnet. Wird ein bereits bestehendes Objekt erworben oder ein Vertrag mit einem Bauträger über die Immobilie abgeschlossen, so werden die Gebühren von der im Vertrag genannten Summe berechnet. Um die Höhe der Notarkosten und Grundbuchkosten zu bestimmen, muss man die Gebührentabelle entsprechend anwenden. So berechnet ein Notar alleine für die Beurkundung des Kaufvertrags den 2-fachen Gebührensatz. Auch das Grundbuchamt berechnet seinerseits alle Vorgänge des Eigentumsübergangs. Alles in allem können auf diese Weise schnell 5 oder 5,5 Gebührensätze zusammenkommen. 17 BAUGRUNDSTÜCK
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