Wohn(T)raum Stilvoll wohnen in Bad Kreuznach Kauf oder Bau eines Hauses? Altbau oder Neubau? Eigentumswohnung oder Haus? Kompetenter Ratgeber zum Thema Bauen und Wohnen sowie Energie und Umwelt AUSGABE 2024/2025 GRATIS
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© 4 PM production - shutterstock.com der Wunsch nach den eigenen vier Wänden ist ein Grundbedürfnis für jeden Menschen. Viele junge Familien streben nach der Erfüllung dieses Wunsches. Der demografische Wandel erfordert immer öfter eine bedarfsgerechte Wohnumgebung. Aber auch als Wertanlage oder um für kommende Generationen eine solide Grundlage zu legen, entscheiden sich immer mehr Menschen zum Erwerb einer Immobilie. Sie haben sich entschlossen, ein neues Wohnhaus zu errichten, ein altes Haus umzubauen oder eine Eigentumswohnung zu erwerben? Ob Neubau, Sanierung oder Renovierung, fast alle Wünsche lassen sich heute umsetzen – unter Berücksichtigung diverser Vorschriften und mit dem nötigen Kapital. In diesem Zusammenhang tauchen eine Menge Fragen auf und es gilt, eine Vielzahl von Entscheidungen zu treffen. Daher ist es wichtig, bei allen Schritten gut überlegt zu handeln, um während der Bauphase oder nach Abschluss des Kaufvertrags keine „bösen Überraschungen“ zu erleben. Liebe Leserinnen und Leser, Zur Realisierung Ihres Traums vom eigenen Heim liefert Ihnen unser Magazin „Wohn(t)raum“ ein breites Spektrum an Orientierungshilfen. Die Publikation informiert Bauwillige und Käufer u.a. über die Suche nach Baugrundstücken, zu entstehenden Kosten und zu Finanzierungsmöglichkeiten. Zudem beantwortet sie Fragen aus dem Bereich Energie und Umwelt und erklärt grundlegende baurechtliche Begriffe. Der Ihnen vorliegende Leitfaden zeigt auf, was alles zu beachten ist, bevor der erste Spatenstich erfolgen oder eine Mauer versetzt werden kann. Er verschafft Ihnen einen schnellen Überblick über die wichtigsten Themen und gibt Denkanstöße, die es zu beachten gilt. Dabei sind komplexe Themenbereiche einfach und leserfreundlich gestaltet. Natürlich kann die Broschüre nicht alle Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Bau- oder Kaufvorhaben beantworten und schon gar nicht den individuellen Rat von Fachleuten ersetzen, sie unterstützt Sie jedoch ausführlich bei der Vorbereitung Ihres Projekts. Für die Realisierung Ihres persönlichen Wohntraums wünsche ich Ihnen viel Erfolg! Mit freundlichen Grüßen BVB-Verlagsgesellschaft mbH Christian Böhlefeld - Geschäftsführung - 03 VORWORT
Wer wir sind Die WeBePlus saniert die Auswirkungen von Brand-, :DVVHU XQG (OHPHQWDUHUHLJQLVVHQ .ODU GH¿QLHUWH Werte bestimmen unser Handeln: Zuverlässigkeit, Qualität und Empathie. Wir überzeugen durch Wissen und zeigen Verständnis für unsere Kunden. Schließlich ist jeder Schadenfall ein Sonderfall für die Betroffenen und wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, dem Schaden den Schrecken zu nehmen. Unser Service • Demontage zerstörter Bauteile • Abbruch von Gefahrstoffen • Technische Trocknung • Schimmelpilzsanierung • Geruchsbeseitigung • Brandreinigung • Wiederherstellung • Entsorgung Kontakt 0800 95 60000 info@webeplus.de www.webeplus.de
Inhalt 03 | Vorwort 05 | Inhalt | Impressum KAPITEL 11 | Grundlegende Informationen KAPITEL 15 | Baugrundstück KAPITEL 22 | Baurecht kurz erklärt KAPITEL 24 | Baugenehmigung KAPITEL 29 | Bauausführung KAPITEL 32 | Finanzielle Hilfen Friedrichstraße 4 48529 Nordhorn Tel. 05921 9730-0 Fax 05921 9730-50 kundenservice@bvb-verlag.de www.bvb-verlag.de Herausgeber: BVB-Verlagsgesellschaft mbH © BVB-Verlagsgesellschaft mbH, 2024 Titelfoto: © gstockstudio - AdobeStock.com Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Irrtümer vorbehalten. Titel, Umschlaggestaltung, Fotos, Kartographien sowie Art und Anordnung des Inhalts sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck – auch auszugsweise – ist nicht gestattet. Alle Rechte vorbehalten. In unserem Verlag erscheinen unter anderem Informationsbroschüren aller Art, Wirtschafts- und Gesundheitsmagazine, Firmenbroschüren sowie Faltpläne und sonstige kartographische Erzeugnisse. Das verwendete Papier wird im ECF-Verfahren (elementarchlorfrei) hergestellt. KAPITEL 35 | Erneuerbare Energien KAPITEL 08 | Bad Kreuznach 05 INHALT | IMPRESSUM
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Geschichte Die Zeitrechnung als Stadt begann 1290 als König Rudolf I. von Habsburg seinem getreuen Untertan, dem Grafen von Sponheim, die Stadtrechte besiegelte. Aus der Sponheimer Zeit sind die Brückenhäuser, über 700 Jahre alt, das Wahrzeichen der Stadt. Die Ebernburg hat seit 2013 als bedeutende Stätte der Reformation („Herberge der Gerechtigkeit“) das Europäische KulturerbeSiegel. Ritter Franz von Sickingen bot nicht nur großen Reformatoren wie Martin Bucer und Johannes Oekolampad Zuflucht. Dessen Soldaten schützten auch Martin Luther als Eskorte beim Reichstag in Worms. Bad Kreuznach ist auch Schauplatz europäischer Geschichte. Am. 26. November 1958 trafen sich Konrad Adenauer und Charles de Gaulles im Bad Kreuznacher Kurhaus erstmals auf deutschen Boden und legten den Grundstein für die deutsch-französische Freundschaft, an jener historischen Stätte, in der der deutsche Kaiser und Generalität 40 Jahre zuvor ihr Großes Hauptquartier im Ersten Weltkrieg hatten. Wissenswertes Bad Kreuznach mit seinen rund 54.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist die Hauptstadt des Naheweines. Eine große Auswahl an erlesenen Tropfen bietet die Vinothek in der historischen Neustadt. Die innerstädtische Flusslandschaft ist eingebettet von Weinbergen. Die Stadt zählt nicht nur zu den renommiertesten Heilbädern Deutschlands. mit einer über 200-jährigen Geschichte. Sie ist das älteste Radon-Sole-Bad der Welt. Ein herausragendes Denkmal der Salzgewinnung und eine grandiose Gesundheitslandschaft ist das Salinental. Neun imposante Gradierwerke sorgen als Europas größte Freiluftinhalatorium für eine salzige Brise, wohltuend für Atemwege und Bronchien. Als Naturschönheiten sind der Rheingrafenstein am Kurpark von Bad Münster am Stein Ebernburg und der Rotenfels mit seiner mächtigen Stellwand beliebte Ausflugsziele. Bad Kreuznach K A P I T E L © GuT © GuT 08 BAD KREUZNACH
Lage Bad Kreuznach liegt am Rande des Ballungsraumes Rhein-Main und hat eine zentrale Lage zwischen den süddeutschen und westdeutschen Wirtschaftszentren. Die Stadt ist über die vierspurig ausgebaute B 41 an die zu den Hauptumschlagsrouten zählende Fernstraße A 61 direkt und effizient an das überregionale Verkehrsnetz angebunden. Knapp eine dreiviertel Fahrstunde entfernt befinden sich die Flughäfen Frankfurt-Airport-City und Frankfurt-Hahn. Zudem besteht eine gute Bahnanbindung über die Nahetaltrasse von Bad Kreuznach in den Rhein-Main-Raum. Wirtschaft Mit mehr als 27.700 Arbeitsplätzen ist Bad Kreuznach das pulsierende Zentrum der Rhein-Nahe-Region. Als Einzugsbereich für mehr als 230.000 Menschen strahlt Bad Kreuznach weit über die Kreisgrenzen und untermauert seinen Status als Motor der Region. Die größten Arbeitgeber der Stadt sind die Reifenwerke Michelin und die „kreuznacher diakonie“. Bad Kreuznach verfügt über sieben hoch spezialisierte Reha-Kliniken mit den Schwerpunkten Rheumatologie (Rheumazentrum RheinlandPfalz), Orthopädie, Kardiologie, Darmleiden, Krebsbehandlung, Psychosomatik und Kinder-Rehabilitation. Wohnen, Kultur, Freizeit Die ehemaligen Kasernen und die dazugehörige Infrastruktur der US Army ist nach deren Standortverlegung im Rahmen der Konversion in moderne Stadtquartiere mit 1400 Wohnungen für rund 3.300 Bewohner und Bewohnerinnen und in den Gewerbepark General Rose umgewandelt worden. Viele junge Familien sind in den vergangenen Jahren zugezogen und profitieren von dem breit gefächerten Angebot an Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen. Bad Kreuznach ist ein junge Stadt. Fast 20 Prozent der Bevölkerung ist jünger als 20 Jahre. Die Sportstadt Bad Kreuznach ist stolz auf fünf Olympiasieger bzw. Olympiasiegerinnen: Konrad Frey (1936 Kunstturnen), Thomas Schmidt (2000 Kanusport), Anna Dogonadze (2004 Trampolinturnen), Niklas Meinert (2008 Hockey) und Ricarda Funk (2021 Kanusport). Außerdem vermeldet die Chronik noch zahlreiche Welt-, Europa- und Deutsche Meister. Mit über 60 Sportvereinen stehen als Trainings-und Wettkampfstätten 19 Sportfelder, 34 Tennisplätze, drei Schwimmbäder, eine Minigolfanlage, ein Golfplatz sowie Sportareale für Schießen und Reiten zur Verfügung. Überregionale Bedeutung haben die Museen Römerhalle (mit einzigartigen Mosaikböden einer ehemals römischen Villa), das Museum für PuppentheaterKultur (PuK) und der Steinskulpturenpark der Fondation Kubach-Wilmsen. Die Loge im Haus des Gastes ist Veranstaltungsort für Kabarett und Klassik. © GuT © Unternehmensgruppe Kreuznacher Stadtwerke 09 BAD KREUZNACH
© Isabel Gemperlein ANZEIGEN 10 Kontakt Andreas Barth Gewerbestraße 26 3IDHQ 6FKZDEHQKHLP 0151 23516970 LQIR#KRO]PDQXIDNWXUEDUWK GH ZZZ KRO]PDQXIDNWXUEDUWK GH Verbandsgemeinde Bad Kreuznach stellt sich vor Meisterbetrieb Lukas Grünewald Sanitär • Heizung • Solar • Lüftung Kreuznacherstr. 15a | 67826 Hallgarten | 0151 11053857 info@haustechnik-gruenewald.de Leistungen • Heizungsbau • Sanitär Installation • Barrierefreie Bäder • Thermische Solarenergie • Wasserbehandlung • Gasinstallation • HLS Planung • Wartungsservice Landwirtschaftliche Erzeugnisse Waldhof 2 67824 Feilbingert Vorbestellung über WhatsApp möglich unter 0151 46635831 Möbel- und Küchenmontage Ihr Fachmann für Möbel- und Küchenmontage Maxdorf 65 55571 Odernheim am Glan 0152 09048286 FanizzaMontage@gmx.de www.kuechenfanizzamontage.com Küchen- und Möbelmontage Umzugs- und Reparaturservice Trockenbau Wasserbetten
Kauf oder Bau eines Hauses? Der Kauf eines Hauses mag auf den ersten Blick der günstigere Weg sein. Mit einem Neubau lassen sich aber eher die individuellen Wünsche realisieren. Entscheidend ist oft auch die eingebrachte „Eigenleistung“ des Bauherrn, also kann und will er selbst „Hand anlegen“? Auch die Lage eines Grundstücks muss dabei in Betracht gezogen werden. Oft sind Bauplätze in Innenstädten stark überteuert oder es stehen keine Bauflächen zur Verfügung. Neubaugebiete liegen meist am Ortsrand und nicht zentral, bieten dafür aber den schnellen Zugang zur Natur. Grundlegende Informationen Altbau oder Neubau? Altbauten weisen einen ganz besonderen Charme auf und stehen häufig unter Denkmalschutz. Welcher Hausbesitzer wäre nicht stolz auf ein Fachwerkgebäude mit rustikalen Holzbalken, auf ein Haus mit klassizistischer Fassade, oder auf ein Gebäude im Bauhausstil. Auch bei der Modernisierung solch wertvoller Altbauten muss auf Energiesparmaßnahmen und auf Umweltschutz nicht verzichtet werden. Ältere Immobilien scheinen auch meist deutlich günstiger zu sein als ein Neubau. Dennoch können bestehende Objekte oft ungeahnte Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen nach sich ziehen. Neubauten mögen auf den ersten Blick deutlich teurer sein, können im Nachgang aber mit geringeren Verbrauchskosten überzeugen und punkten mit modernerer Haustechnik. Grundsätzlich gilt bei Altbauten, die Bausubstanz gründlich zu prüfen und notwendige Modernisierungsmaßnahmen im Budget mit einzuplanen. Machen Sie sich im Vorfeld bereits ein genaues Bild vom zukünftigen Zuhause. K A P I T E L © stefanfister - AdobeStock.com 11 GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN
Dienstleistungen aller Art Artur Knauz WhatsApp: +49 151 20777236 aktransporte.83@gmail.com ak_allroundservice_83 Ihr zuverlässiger Partner für: Umzüge Entrümpelungen Möbelmontage | Demontage Transporte innerhalb der EU Gartenarbeiten Möbeleinlagerung Hausmeisterdienste Haus- und Gebäudeservice Haus & Gebäudeservice Kohl HGK Haus & Gebäudeservice Kohl · Hausmeisterservice · Objektbetreuung · Winterdienst x +VEYƽʟGLIRVIMRMKYRK x +VʴRERPEKIRTƽIKI · Unterhaltsreinigung · Trockenbau · Bodenbelagsarbeiten · Steinteppich · Epoxidverarbeitung 0172 9292790 info@hgk-kohl.de Brückes 34 55545 Bad Kreuznach WIR BIETEN AN: • Hausmeisterservice • Möbelmontage • Bodenbeläge • Transport bis 1Tonne • Gartenpflege • Trockenbau • Kanalarbeiten ARTUR SCHMIDT 55545 Bad Kreuznach Ø0151 64300447 SCHMIDT_HOMESERVICE Hausmeisterservice Meljovic Merdan Gebäude- und Soonwaldstraße 15 Haushaltsreinigung 55595 Argenschwang Hausentrümpelung 01577 3421577 ibar24@t-online.de Fa. Ibar ANZEIGEN 12
Eigentumswohnung oder Haus? Wer von einer eigenen Immobilie träumt, meint in der Regel meist ein Haus. Und beide Möglichkeiten bieten einige Vorteile! Eine Eigentumswohnung ist oft günstiger und um die Instandhaltung und Pflege kümmert sich oft ein Hausmeister oder die gewählte Hausverwaltung. Auch eine Gartenpflege fällt dann oft weg. Die Kosten prom2 sind bei einer Eigentumswohnung deutlich niedriger. Und eine Eigentumswohnung findet sich oftmals in zentraler Innenstadtlage. Im eigenen Haus brauchen Sie und Ihre Kinder auf niemanden Rücksicht zu nehmen. Die Heizung können Sie jederzeit an- oder abstellen und der Garten bietet eine willkommene Abwechslung an der frischen Luft. Ein Hauseigentümer besitzt die Freiheit, alle Änderungen an seinem Heim ohne Mitsprache einer Eigentümerversammlung selbst zu entscheiden. Ist die Unterstützung durch einen Fachmann sinnvoll? Wenn Sie in der Lage sind, einen Bauantrag vollständig und fehlerfrei ohne Hilfe zu stellen, gehören Sie zu einem erlesenen Personenkreis! Gerade in der Planungsphase werden Bauwillige mit vielen Fachbegriffen und Rechtsnormen konfrontiert, die es zu deuten gilt. Es empfiehlt sich, schon sehr frühzeitig den Rat und die Unterstützung eines Architekten in Anspruch zu nehmen. Dieser hilft Ihnen, die Rahmenbedingungen zu klären und die Realisierungsmöglichkeit Ihrer Vorstellungen auf dem gewünschten Grundstück zu prüfen. Aber auch die hilfsbereiten Mitarbeiter des Bauamtes in Ihrer Kommune sind gerne bereit, Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Bauen fachkundige Auskunft zu erteilen. Kassensturz oder was kann ich mir leisten?! Bei dem Erwerb oder dem Bau von Immobilien fallen neben den eigentlichen Kauf- oder Baukosten noch viele weitere Nebenkosten an. Daher empfiehlt sich hier ein oder mehrere Beratungsgespräche bei der Hausbank oder anderen Geldinstituten. An erster Stelle steht dabei die Frage nach dem Eigenkapital. Hinzu kommt bei einer Finanzierung auch die Berechnung der monatlichen Belastung und ob diese verkraftbar ist. Insbesondere ein Puffer für unvorhergesehene Ereignisse sollte eingeplant werden. Finanzierungskonzepte bieten nicht nur Kassen und Banken, auch Versicherungen gewähren beispielsweise in Verbindung mit Lebensversicherungen ansprechende Finanzierungsmöglichkeiten. Sie sollten immer ein alternatives Finanzierungskonzept zu Ihrer Hausbank erfragen! © Photographee.eu - AdobeStock.com 13 GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN
ANZEIGEN 14 Erholung – Freizeit – Gastlichkeit Gelateria „Sotto Zero“ Telefon: 06758 9699848 Täglich von 12.00–22.00 Uhr geöffnet Kreuznacher Str. 44 55595 Weinsheim Tel. 06706 1673 Hauptstraße 30 | 55595 Spabrücken ŝ͘ രʹര^Ž͘ Ăď ϭϳ͗ ϬϬ hŚƌ ͮ <ƺĐŚĞ ďŝƐ Ϯϭ͗ ϯϬ hŚƌ Alle Speisen auch zum Mitnehmen! Döner • Salat • Lahmacun • Pizza • Pasta • Schnitzel Erbil Pizza Haus | Zum Frühlingsplätzchen 2 | 55569 Monzingen Öffnungszeiten So.–Fr. 11.00–22.00 Uhr · Sa. Ruhetag (Außer an Feiertagen) DÖNER & PIZZA HAUS MONZINGEN Party-Lieferservice ab 50€ zzgl. Fahrtkosten Firmen & Schulen ab 20€ | Ab 40€ Bestellwert 11 Softdrink inkl. ANRUFEN-BESTELLEN-ABHOLEN 06751 8577570 Herrenhof Gasthaus am Rad-Nahe-Weg zwischen Boos und Staudernheim Herrenhof Am Tunnel 1 55568 Staudernheim Tel. 06751 1498230 Mobil 0175 2435343 Speisekarte CO CHU ASIA KITCHEN & SUSHIBAR Gerbergasse 8 · 55606 Kirn Tel. 06752 1541886 · 0152 06169343 Di.–So. 11–21 Uhr · Mo. Ruhetag Feiertage auf Anfrage
© Romvy - shutterstock.com Baugrundstück Auch wenn der Großteil der Grundstücke auf dem freien Markt erworben wird, lohnt sich ein Besuch bei der kommunalen Bauverwaltung. Dort erfahren Sie, wo derzeit Baumöglichkeiten bestehen oder künftige Neubaugebiete geplant sind. Ebenso bieten viele gemeinnützige Organisationen hilfreiche Informationen zu diesem Thema. Die Verfügbarkeit von Bauland unterliegt dabei sehr starken zeitlichen Schwankungen und ist für Auswärtige oft schwierig zu überblicken, denn oft ist das Baulandangebot an einen Architekten oder Bauträger gebunden. K A P I T E L 15 BAUGRUNDSTÜCK
© derick mckinney on unsplash > Darf auf dem Grundstück gebaut werden? > Gibt es einen Bebauungsplan der Gemeinde? > Besteht ein Erbbaurecht? > Besteht ein Vorkaufsrecht? > Bestehen auf dem Grundstück Baulasten? > Wie ist die Beschaffenheit des Bodens? > Wie ist das Grundstück in die Infrastruktur eingebunden? > Entstehen vielleicht Kosten für Erschließungsmaßnahmen? > Sind Wegerechte im Grundbuch eingetragen? > Wurden die Grundstücksgrenzen eingehalten? > Welche gestalterischen Vorschriften sind zu beachten? > Wie hoch darf das Haus sein und wie viele Geschosse sind erlaubt? > Welche Dachform ist vorgeschrieben? > Welche Dachpfannen dürfen verwendet werden? > Ist die Farbe vorgeschrieben? > Welche Firstrichtung ist vorgeschrieben? Checkliste Welche Fragen sollte ich mir vorher stellen? > Welche besonderen baulichen Maßnahmen sind notwendig? > Befinden sich Überlandleitungen oder Fernsehantennen in der Nähe des Grundstücks? > Welche Anschlüsse sind bereits vorhanden? > Sind bereits Schnellstraßen geplant oder befinden sich in Bau? > Liegt das Grundstück in einer Einflugschneise? > Gibt es Lärmschutzmaßnahmen? > Ist der Grundwasserspiegel optimal? > Sind die Erschließungskosten voll bezahlt? > Sind im Grundbuch negative Eintragungen vorhanden? > Wer ist als Eigentümer im Grundbuch eingetragen? > Ist der Verkäufer auch rechtmäßiger Eigentümer? > Wie hoch sind die Nebenkosten? > Wie hoch ist der Bodenrichtwert und entspricht der Grundstückspreis diesem? > Wann kann mit dem Bauen begonnen werden? 16 BAUGRUNDSTÜCK
© fizkes - shutterstock.com Voraussetzungen für eine Bebaubarkeit Ein Grundstück ist nach den §§ 29 ff BauGB (Baugesetzbuch) bebaubar, wenn es im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt und die Erschließung gesichert ist oder es nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, aber innerhalb der bebauten Ortslage liegt und sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und das Ortsbild nicht beeinträchtigt oder außerhalb des Siedlungsbereichs liegt (sog. Außenbereich), aber einem sogenannten „privilegierten Vorhaben“ dient (z. B. einem landwirtschaftlichen Betrieb). Darüber hinaus muss die Erschließung des Grundstücks gesichert sein, also Zugang zum öffentlichen Straßennetz, Anschluss an die Versorgung mit Wasser und Elektrizität sowie Anschluss an die öffentliche Abwasserkanalisation. Grundstückswerte und Preise (www.boris.de) Hier erhalten Sie einen guten Überblick über die Bodenrichtwerte mehrerer Bundesländer. Nebenkosten beim Hausbau Erschließungskosten Erschließungskosten sind eine Abgabe, die Bauherren an die Kommune zahlen. Diese Kosten entstehen, wenn ein Grundstück an das Wasser- oder Stromnetz sowie an das Straßennetz angeschlossen wird. Die Höhe der Kosten ist abhängig von der Grundstücksgröße sowie vom Umfang der nötigen Arbeiten. Ein weiterer Kostenfaktor können ökologische Aufwertungsmaßnahmen sein, die als Ausgleich für den Verlust von Natur und Landschaft notwendig werden. Bei einem normalen Hauskauf fallen in der Regel keine Erschließungskosten an, weil die Erschließung eines Grundstücks nur für eine Baugenehmigung benötigt wird. Zusätzlich ist beim Kauf eines Grundstücks zu prüfen, ob die Erschließungskosten bereits im Grundstückspreis enthalten sind. Grunderwerbssteuer Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder Grundstückanteils anfällt. Soweit das Gebäude im Kaufvertrag enthalten ist, wird sie auch vom Gebäudewert verlangt. Sie wird auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes erhoben und ist eine Ländersteuer, die an die Kommunen weitergereicht werden können. Je nach Bundesland beträgt der Steuersatz zwischen 3,5 % und 6,5 % der Bemessungsgrundlage. Notariats- und Grundbuchkosten Die Kosten, die bei einer Grundbucheintragung entstehen, werden durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Wird lediglich ein Grundstück erworben, werden die Kosten davon berechnet. Wird ein bereits bestehendes Objekt erworben oder ein Vertrag mit einem Bauträger über die Immobilie abgeschlossen, so werden die Gebühren von der im Vertrag genannten Summe berechnet. Um die Höhe der Notarkosten und Grundbuchkosten zu bestimmen, muss man die Gebührentabelle entsprechend anwenden. So berechnet ein Notar alleine für die Beurkundung des Kaufvertrags den 2-fachen Gebührensatz. Auch das Grundbuchamt berechnet seinerseits alle Vorgänge des Eigentumsübergangs. Alles in allem können auf diese Weise schnell 5 oder 5,5 Gebührensätze zusammenkommen. 17 BAUGRUNDSTÜCK
Abstandsrecht Die Abstandsflächen baulicher Anlagen sollen den Nachbarn gleichermaßen wie den Bauherrn und die Bewohner eines Gebäudes vor dem Entzug von Licht, Luft und Sonne schützen. Des Weiteren stellen sie ein Minimum an Intimsphäre sicher, sollen das Übergreifen von Bränden verhindern und die Anlage von Grünflächen um das Gebäude herum ermöglichen. Vorkaufsrecht Wenn ein Grundstück an jemanden verkauft werden soll, kann derjenige, zu dessen Gunsten das Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetragen ist, beanspruchen, dass ihm das Grundstück zu den gleichen Bedingungen übertragen wird. Brandschutz Bei der Errichtung, der Erweiterung und dem Umbau von Gebäuden sind auch die Anforderungen an den baulichen Brandschutz zu berücksichtigen. Bauliche Anlagen sind so anzuordnen und zu errichten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird. In jedem Schlafzimmer, Kinderzimmer und in Fluren, die als Fluchtwege aus einem Aufenthaltsraum dienen, sind Rauchmelder Pflicht. Das gilt für alle Bundesländer. In Berlin und Brandenburg sind Rauchmelder auch im Wohnzimmer Pflicht. In Baden-Württemberg sollen Rauchmelder zudem in allen Räumen installiert werden, in denen Personen bestimmungsmäßig schlafen. www.rauchmelder-lebensretter.de 18 BAUGRUNDSTÜCK
Hochwasserschutz Unter Hochwasserschutz versteht man die Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser. Es kann sich hierbei um technische Maßnahmen, natürlichen Rückhalt von Wassermengen und Maßnahmen der Vorsorge handeln. Hochwasserschutzkarte https://hochwassermanagement. rlp-umwelt.de/servlet/is/8662/ © cottonbro von Pexels Rückstausicherung Liegen Räume unterhalb der Straßenhöhe, muss vonseiten des Bauherrn ein Rückstauschutz vorgesehen werden. Auch Niederschlagswasser darf nicht einfach auf öffentliche Verkehrsflächen geleitet werden. Hier sind oft oberflächige Ableitungen ausdrücklich vorgeschrieben. Hausanschluss und Anschlusskanäle Als Hausanschluss bezeichnet man die Verbindungsstelle zwischen den Elektrizitäts-, Fernwärme-, Wasser-, Abwasser- und Gasleitungen der Ver- bzw. Entsorgungsunternehmen und den Leitungen der Verbraucher bzw. der Hauseinführungen. Sie sind bis zur öffentlichen Abwasseranlage vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten herzustellen. Muss der Anschluss über ein fremdes Grundstück geführt werden, hat der Bauherr dafür zu sorgen, dass der Übergang über das andere Grundstück vertraglich geregelt ist. 19 BAUGRUNDSTÜCK
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© bbernard - shutterstock.com Lärm auf der Baustelle Baulärm bezeichnet den durch gewerbliche Bauarbeiten verursachten Lärm. Lärm in der eigenen Wohnung, sofern dieser durch Arbeiten von einer Firma verursacht werden, fällt ebenfalls unter den Begriff Baulärm. Ob bei dem Betrieb einer Baustelle schädliche Umwelteinwirkungen bei den Anwohnern entstehen, wird nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen (AVV Baulärm) beurteilt. Kreuznacher Str. 10 55596 Waldböckelheim ARAL Tankstelle 06758 362 9980 kfz.technik.luedgen@gmx.de www.kfz-luedgen.de UNSER SERVICE Inspektion mit Erhalt der Herstellergarantie Spur & Achsenvermessung Diesel Partikelfilter Reinigung Klimaservice | Ölwechsel Reparaturen aller Fabrikate Unfallinstandsetzung Reifenservice Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung Fahrzeugelektrik & -elektronik Ersatzteile & Zubehör Hol- & Bringservice | Motorsteuerung andere Dienstleistungen auf Anfrage Lindenstraße 10 55596 Oberstreit Telefon 06758 8616 www.kleinkfz.de Baumschutz auf der Baustelle Der Baumschutz ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Ländergesetze und vor allem Satzungen der Gemeinden und anderer können weitergehende Vorschriften enthalten. Grundsätzlich sollten die vorhandenen Bäume auf der Baustelle durch geeignete Schutzmaßnahmen vor Schäden geschützt werden. Dies gilt ebenso für Bäume, die im unmittelbaren Umfeld des Baugrundstückes liegen und durch die Bautätigkeiten beschädigt werden können. 21 BAUGRUNDSTÜCK | ANZEIGEN
© MINDAND I - shutterstock.com Baurecht kurz erklärt Öffentliches Baurecht Das öffentliche Baurecht besteht aus zwei Teilbereichen: dem Bauplanungsrecht (Bundesgesetzgebung) und dem landesrechtlichen Bauordnungsrecht. Das Bauordnungsrecht regelt wichtige Anforderungen an die Bauvorhaben und befasst sich mit der Abwehr von Gefahren, die von der Errichtung und Nutzung baulicher Anlagen ausgehen können. Landesbauordnung https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/ jlr-BauORPrahmen/part/R Privates Baurecht Es baut auf dem zivilen Recht auf und regelt die Rechtsverhältnisse der am Bau beteiligten Personen. Das schließt in erster Linie das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein, im erweiterten Sinne auch die Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Architekten oder ausführenden Unternehmen. K A P I T E L 22 BAURECHT KURZ ERKLÄRT
Bauplanungsrecht Die Bestimmungen des Bauplanungsrechts regeln die Frage, ob ein Grundstück überhaupt bebaut werden darf und ggf. mit welchem Bauvorhaben in welchem Ausmaß. Die entsprechenden Regelungen finden sich im Baugesetzbuch (BauGB), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und einer Reihe anderer baurechtlicher Nebengesetze. Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan stellt in Grundzügen die zukünftige Art der Bodennutzung für ein Gemeindegebiet dar und ist ein vorbereitender Bauleitplan. In ihm werden für die Bebauung vorgesehene Flächen, Flächen für Verkehrsanlagen, Gewerbegebiete, Grünflächen, aber auch Flächen für Landwirtschaft und Waldflächen ausgewiesen. Basierend auf dem Flächennutzungsplan werden Bebauungspläne entwickelt. Bebauungsplan Bebauungspläne enthalten verbindliche Festsetzungen, die bestimmen, wie die Grundstücke bebaut werden. Grundlage dafür ist der Flächennutzungsplan. Dabei wird die Art der Nutzung, z. B. Gewerbe oder Wohnraum, die Höhe, Geschossflächen- und Geschossanzahl, die bauliche Gestaltung oder auch die Dachneigung festgelegt. Die Planungshoheit liegt dabei in den Händen der Gemeinden. Was ist eine Baulast? Sinn und Zweck einer Baulast ist es, öffentlich-rechtliche Hindernisse, die einem Bauvorhaben entgegenstehen, auszuräumen. Der Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet sich dabei freiwillig, für das belastete Grundstück eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung zu übernehmen. Dies kann z. B. eine Regelung der Erschließung, der Abstands- und Stellplatzflächen oder die Bildung eines Baugrundstückes bei Überbauung mehrerer Flurstücke sein. Für die Eintragung einer Baulast bedarf es der Erklärung des Eigentümers des belasteten Grundstückes. Diese wird im Baulastenverzeichnis beim Bauordnungsamt eingetragen. Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis Eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis kann formlos gestellt werden und sollte als Mindestangaben die Gemarkung, Flurnummer, Flurstück und Eigentümer des Grundstücks enthalten. Wenn Sie nicht Eigentümer des Grundstücks sind, muss dem Antrag eine entsprechende Vollmacht des Eigentümers beigefügt sein oder Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunft darlegen. Grundbuch Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in welchem die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, die hieran bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Belastungen verzeichnet sind. Außenbereich Der Außenbereich soll grundsätzlich von einer Bebauung freigehalten werden. Lediglich die so genannten „privilegierten Vorhaben“ dürfen unter bestimmten Voraussetzungen im Außenbereich errichtet werden. Dazu zählen in erster Linie land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Alle übrigen Vorhaben können im Außenbereich nur dann zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Erschließung Voraussetzung für die Bebauung eines Grundstücks ist eine ausreichende Erschließung. Das beinhaltet eine abgesicherte Zufahrt vom öffentlichen Straßennetz zum Baugrundstück, eine gesicherte Versorgung des Grundstücks mit Energie und Wasser sowie dessen ordnungsgemäße Entsorgung (Abwasser, Abfall und tierische Abgänge). Die Herstellung der Erschließungsanlagen ist Aufgabe der Kommune, welche auch dazu verpflichtet ist, einen Erschließungsbeitrag von den Grundstückseigentümern zu erheben. © Philip Steury Photography - shutterstock.com 23 BAURECHT KURZ ERKLÄRT
Baugenehmigung 24 Wann benötige ich eine Baugenehmigung? Grundsätzlich sind die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen wie Gebäuden genehmigungspflichtig. Sie sollten daher rechtzeitig im Bauordnungsamt klären, inwieweit Ihr Vorhaben einer Baugenehmigung bedarf. Die Baugenehmigung ist ein schriftlicher Bescheid, mit dem bestätigt wird, dass dem beantragten Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Erst nach Erteilung der Baugenehmigung darf mit den Bauarbeiten begonnen werden. Eine Baugenehmigung wird „unbeschadet privater Rechte Dritter“ erteilt. Beispiel: Sie beantragen eine Baugenehmigung für ein Grundstück, das Ihnen noch nicht gehört. Vorausgesetzt, es stehen keine anderen Gründe entgegen, so wird Ihnen eine Baugenehmigung erteilt. Sie dürfen von dieser Genehmigung jedoch keinen Gebrauch machen, weil Ihnen der Grundstückseigentümer die Durchführung der Baumaßnahmen untersagen kann. K A P I T E L BAUGENEHMIGUNG
© G-Stock Studio - shutterstock.com Wann ist ein Verfahren verfahrens- oder genehmigungsfrei? Hinter dem Begriff Genehmigungsfreistellung verbirgt sich das sogenannte Freistellungsverfahren. Eine Genehmigungsfreistellung bedeutet, es muss kein Bauantrag gestellt werden. Stattdessen muss der Bauherr sein Bauvorhaben lediglich „anzeigen“. Um eine Genehmigungsfreistellung zu erhalten, müssen alle wichtigen Planungsunterlagen vom Architekten bzw. Bauplaner bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden. Die Behörde prüft dann, ob das Bauvorhaben den Kriterien des Bebauungsplans entspricht. Was ist eine Nutzungsänderung? Häufig wird ein bestehendes Gebäude erworben und soll mit oder ohne bauliche Änderungen anders genutzt werden. So soll zum Beispiel aus einer Garage eine Werkstatt entstehen oder aus einer Wohnung ein Büro. Auch für diese Fälle bedarf es einer Genehmigung für die Nutzungsänderung. Eine Genehmigung ist immer notwendig, wenn sich der Nutzungszweck derart ändert, dass die neue Nutzung andere Anforderungen an öffentlich-rechtliche Vorschriften wie Brandschutz, Immissionen, Abstandsflächen usw. stellt. Welche Unterlagen benötigt das Bauordnungsamt für Ihren Antrag? Richten Sie den Bauantrag schriftlich (i.d.R. in dreifacher Ausfertigung) über die Gemeinde oder Stadt an das Bauaufsichtsamt. Für das Erstellen eines Bauantrags ist in der Regel ein planvorlageberechtigter Entwurfsverfasser, zumeist Architekt oder Bauingenieur, erforderlich, der Baupläne und Berechnungen anfertigt. Vor dem eigentlichen Bauantrag kann zunächst eine Bauvoranfrage gestellt werden. Das empfiehlt sich, wenn vor dem Kauf eines Grundstücks geklärt werden soll, ob das Grundstück auch wirklich in der geplanten Form bebaut werden darf. Diese Unterlagen müssen Sie beifügen: Bauantragsformular Lageplan auf Grundlage einer amtlichen Flurkarte Bauzeichnungen Baubeschreibung Bautechnische Nachweise (Statik, Wärme- und Schallschutz) Ist eine Baugenehmigung zeitlich befristet? Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 1 bis 4 Jahren (je nach Bundesland) nach Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens begonnen wurde, und kann auf schriftlichen Antrag verlängert werden. Wichtig ist, dass Sie daran denken, den Antrag vor Ablauf der Frist zu stellen und einzureichen. Geht der Antrag verspätet ein, erlischt die Genehmigung mit Fristablauf und ein neuer Antrag muss gestellt werden. Die Genehmigung erlischt auch, wenn mit den Bauarbeiten zwar begonnen wird, diese aber über einen bestimmten Zeitraum unterbrochen werden. 25 BAUGENEHMIGUNG
Vorberatungen finden statt Berichtigung bzw. Vervollständigung X Tage | Fehlen Unterlagen, wird Zeit zur Nachreichung eingeräumt Es wird geprüft, ob der Antrag nach BauBG zulässig ist und ob die Erschließung des Grundstücks gesichert ist 3 Monate | Weitere fachliche Stellen werden um Stellungnahme gebeten z. B. im Hinblick auf Brandschutz und Statik Bauantrag wird gestellt 10 Tage | Die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft Roter Punkt Baugenehmigung wird erteilt Bauüberwachung Wie läuft das Verfahren ab? 26 BAUGENEHMIGUNG
© Jacob Lund - shutterstock.com Teilbaugenehmigung Damit können Bauarbeiten für die Baugrube, für einzelne Bauteile oder -abschnitte schon vor der Baugenehmigung schriftlich gestattet werden. Die Teilbaugenehmigung berechtigt aber nur zur Ausführung des festgelegten Teilbereichs. Was ist eine Bauvoranfrage? Durch eine Bauvoranfrage bei der Baurechtsbehörde lässt sich abklären, ob eine Baumaßnahme generell genehmigt werden könnte. So kann beispielsweise geklärt werden, ob das Wunschgrundstück außerhalb eines Bebauungsplans bebaut werden darf. Baugenehmigungsgebühren Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Kommune. Gebührenpflichtig ist auch die Ablehnung eines Antrages oder die Zurücknahme des Antrags durch den Bauherrn während des Genehmigungsverfahrens. Diese orientieren sich am Stand des Verfahrens und an den dadurch entstandenen Kosten bei der Prüfung im jeweiligen Einzelfall. Lageplan Der Lageplan liefert unter anderem Informationen zur Bezeichnungen des Baugrundstücks und der benachbarten Grundstücke, die Größe des Baugrundstücks, die Flurstücksnummern und Flurstücksgrenzen, angrenzende öffentliche Verkehrsflächen oder die erlaubte Art der baulichen Nutzung. Bauzeichnungen Eine Bauzeichnung bildet in Form einer technischen Darstellung das Bauvorhaben ab. Diese Zeichnung umfasst statische oder geometrische Informationen durch die Wiedergabe der Ausmaße der Architektur des Bauprojekts und muss bei der Baurechtsbehörde im Rahmen des Bauantrags eingereicht werden. Die Anfertigung von Bauzeichnungen obliegt Architekten, Bauingenieuren, Fachingenieuren und Bauzeichnern. Die Abrechnung erfolgt nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Baubeschreibung Die Baubeschreibung enthält Angaben zu Nutzung, Statik, Stellplätzen, Feuerungsanlagen, verwendeten Baustoffen, Feuerwiderständen, Rohbau- und Gesamtbaukosten, Berechnung des umbauten Raums u. a. Erforderliche Unterlagen Bauantragsformulare unter: https://fm.rlp.de/de/service/vordrucke/ 27 BAUGENEHMIGUNG
Wir sind erreichbar unter: 0157 34752648 | 0176 84218307 55566 Bad Sobernheim | Großstraße 65 mstoos_barbershop Öffnungszeiten: 9.00–19.00 Uhr | Sa. 9.00–17.00 Uhr Gesundheit und Schönheit Fon 0162 8802643| Mail info@kathrin-hay.de Winterburger Straße 50 | 55595 Bockenau ERNÄHRUNGSBERATUNG KATHRIN HAY Gesunde Ernährung ist mehr als nur Verzicht! www.kathrin-hay.de Sanitär – Heizung – Solar Maler und Lackierer 1Ǖǔ .Ǖ xƏǼƺȸ ٮ ɖȇƳ nƏƬǸǣƺȸƺȸȅƺǣɀɎƺȸ xȒƫǣǼ ي הו ٖ הו זז ב ב ÁƺǼِ ي בדוה ٖ הח גה ו 0 ٮ ȅƏǣǼ ي ǣȇǔȒ۬ ȅƏǼƺȸ ٮ ɎȵǣǼɿِƳƺ ÁȸȒƬǸƺȇƫƏɖ ƫ ȒƳƺȇƫƺǼƟǕƺ kȸƺƏɎǣɮɎƺƬǝȇǣǸƺȇȇ IƏɀɀƏƳƺȇǕƺɀɎƏǼɎɖȇǕ XȇȇƺȇȸƏɖȅǕƺɀɎƏǼɎɖȇǕ ɀ .Ǖ JǼƏɀɎƏǼɀɎȸƏɌƺ חא חאזוה «ƺǣǔǔƺǼƫƏƬǝ ANZEIGEN 28
© Jack Frog - shutterstock.com Bauausführung K A P I T E L Die beteiligten Personen Bauleiter Er ist für die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten verantwortlich. Der Begriff wird sowohl für die Bauleitung des Bauherrn als auch für die Bauleitung durch den Bauunternehmer verwendet. Bauherr Der Bauherr ist verantwortlich für die Bestellung geeigneter Personen zur Vorbereitung, Überwachung und Ausführung seines Vorhabens. Diese sind der Entwurfsverfasser, der Unternehmer und der Bauleiter. Entwurfsverfasser Der Entwurfsverfasser ist verantwortlich für den Entwurf und die Ausführungsplanung. In der Regel meint dieser Begriff einen Architekten oder Bauingenieur. Zur Erstellung von Bauplänen müssen Fachleute herangezogen werden. 29 BAUAUSFÜHRUNG
© fizkes - shutterstock.com Wahl und Stellung des Architekten – Wie findet man den richtigen? Der schnellste Weg führt immer über Bekannte oder über Bauobjekte in der näheren Umgebung, die ihnen besonders zusagen. Eine andere Möglichkeit wäre, Veröffentlichungen von Wettbewerbsergebnissen der Bausparkassen oder in den Fachzeitschriften zu verfolgen. Oder man verabredet sich ganz unverbindlich mit einem ortsansässigen Architekten zu einem Gespräch und lässt sich dessen Arbeiten zeigen. Unternehmer/Handwerker Der Bauunternehmer ist vom Bauherrn damit beauftragt, den Bau nach den Plänen des Entwurfsverfassers zu erstellen. Er ist dabei verpflichtet, Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten und die nötigen Sicherungsmaßnahmen auf der Baustelle sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu befolgen. Was ist VOB? Die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) dient als Grundlage für die Ausgestaltung von Bauverträgen zwischen Auftraggeber (Bauherr) und Auftragnehmer (Handwerker). Sie sichert eine gerechte Abwägung der beiderseitigen Interessen zu. Wird bei einem Vertrag über Bauleistungen nicht die VOB zugrunde gelegt, so gilt das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Zu beachten ist u. a. auch das AGB-Gesetz, in dem Regelungen über die allgemeinen Geschäftsbedingungen normiert sind. Ein wesentlicher Unterschied zwischen VOB und BGB besteht z. B. in der Dauer der Gewährleistungsfristen. Nach VOB beträgt die Gewährleistung zwei Jahre, nach BGB fünf Jahre. Beim Hausbau ist letztere Regelung auf jeden Fall günstiger, weil sich kritische Schäden, z. B. durch Feuchtigkeitseinwirkung, erfahrungsgemäß meist erst nach einigen Jahren zeigen. Schwarzarbeit Schwarzarbeit ist illegal. Wer Bauarbeiten von Schwarzarbeitern durchführen lässt, kann grundsätzlich keinerlei Ansprüche auf Gewährleistung stellen. Eventuell bestehende Verträge werden wegen Gesetzesverstoß nichtig. Erleidet ein Schwarzarbeiter einen Arbeitsunfall, so ist der Auftraggeber allein verpflichtet, für die Arzt- und Krankenhauskosten aufzukommen. Schließlich droht ihm noch eine erhebliche Geldbuße, wenn nachgewiesen werden kann, dass er sich durch Schwarzarbeit in erheblichem Umfang wirtschaftliche Vorteile verschafft. „Roter Punkt“ Der Rote Punkt kennzeichnet die Baufreigabe, die zusätzlich zur Baugenehmigung vorliegen muss. Er gibt Auskunft über das Bauprojekt, Namen und Anschrift des Bauherrn, des Planers und der ausführenden Firma. Er muss von der Straße aus gut sichtbar angebracht werden. 30 BAUAUSFÜHRUNG
Baufreigabe und Bauabnahme Die Bauabnahme ist die in den einzelnen Landesbauordnungen geregelte Schlussabnahme eines genehmigungsbedürftigen Bauvorhabens durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Dabei wird die Übereinstimmung des fertiggestellten Baus mit den in der Baugenehmigung enthaltenen Bestimmungen in baurechtlicher und bautechnischer Hinsicht überprüft. Behördliche Abnahmen dienen lediglich dazu, die Übereinstimmung Ihres Bauvorhabens mit der Baugenehmigung und den Bauvorschriften zu prüfen. Mangelhafte Handwerksleistungen spielen in diesem Zusammenhang keine Rolle. Änderungen während der Bauausführung Änderungen, die selbst genehmigungspflichtig sind oder der Baugenehmigung widersprechen, dürfen erst vorgenommen werden, wenn ein Baugenehmigungsverfahren für die veränderte Ausführung durchgeführt wurde. Weiterhin ist dies bei Eingriffen in die Statik der baulichen Anlage oder bei veränderten Nutzungen wie die Einrichtung eines Büros in einer genehmigten Wohnung der Fall. Baumängel Das Auftreten von Bauschäden wird sich auch bei bestem Willen aller am Bau Beteiligten nie ganz vermeiden lassen. Architekten schließen in aller Regel Haftpflichtversicherungen gegen Bauschäden ab. Wenn Planungsfehler auftreten, sind sie daher in der Lage, die anfallenden Kosten zur Schadensbehebung wirkungsvoll abzudecken. Sobald ein Schaden festgestellt wird, sollte dieser dokumentiert werden (Fotos). Der Handwerker muss schriftlich aufgefordert werden, die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Kommt der Handwerker der Aufforderung nicht nach, wird der Bauherr gegen ihn gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen. Durch Privatgutachten können Beweise nur bedingt gesichert werden. Privatgutachten dienen in erster Linie als Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen des Auftraggebers. Ein überzeugendes Gutachten räumt gelegentlich Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien aus und schlichtet Streitfälle frühzeitig. © WAYHOME studio - shutterstock.com 31 BAUAUSFÜHRUNG
K A P I T E L Finanzielle Hilfen Hinter diesem Begriff verbergen sich äußerst zinsgünstige Darlehen der öffentlichen Hand, deren Gewährung allerdings auch an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden ist. Eine detaillierte Aufstellung würde hier zu weit führen. Staatliche Wohnraumförderung Der Traum von den eigenen vier Wänden wird mit verschiedenen Programmen gefördert. Unterstützt wird damit das Bauen, Kaufen, Modernisieren oder Sanieren Ihres Eigentums. Gefördert werden auch Beratungsleistungen wie zur energetischen Sanierung. Zinsgünstige Kredite und Zuschüsse werden von den einzelnen Bundesländern, den jeweiligen Landesbanken, der KfW-Bankengruppe sowie weiteren staatlichen Stellen vergeben. Bausparen Bei einem Bausparvertrag sparen Sie zunächst etwa die Hälfte der Bausparsumme an, die andere Hälfte gibt es dann als Darlehen zu einem festen Zins. Dies lohnt sich aber nur, wenn dann später auch ein Kredit aufgenommen wird und andere Kreditarten dann viel teurer sind. Da jede Bausparkasse eigene Tarife anbietet, lohnt sich ein Vergleich! Riester-Rente Beim Wohn-Riester nutzen Sie die Riester-Förderung, um eine selbst genutzte Immobilie zu finanzieren oder zu entschulden. Dabei gibt es einige Gestaltungsmöglichkeiten, entweder als Riester-Darlehen mit der Tilgung von laufenden Beiträgen oder der Entnahme eines angesparten Guthabens aus einem bestehenden Riester-Vertrag. Die Förderung unterscheidet sich nicht von anderen Riester-Verträgen, es gilt aber zusätzliche Regelungen zur Versteuerung zu beachten. 32 FINANZIELLE HILFEN
Bauförderung Tipps für das preiswerte Bauen Es gibt verschiedene Formen der öffentlichen Zuwendungen: Zuschüsse zu den Investitionskosten, die in der Regel nach Fertigstellung ausgezahlt werden Zinsgünstige Darlehen, die in der Regel über die Hausbank ausgereicht werden Auswahl des Förderprogramms Prüfen Sie alle für Ihr Vorhaben relevanten Programme. Welches bietet Ihnen die höchsten Fördersätze? Sind die Programme ggf. kombinierbar? Kumulation Die Inanspruchnahme verschiedener Förderprogramme für ein Vorhaben wird als Kumulation bezeichnet. Einige Förderprogramme schließen diese völlig aus, andere lassen lediglich bestimmte Förderhöchstgrenzen zu. Werden diese überschritten, wird die Förderung entsprechend gekürzt. Geben Sie im Antrag immer die Kumulation an. In der Regel können Darlehens- und Zuschussprogramme kombiniert werden. Antragstellung und Beginn der Maßnahme Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben, mit denen vor der Antragstellung begonnen wurde. Stellen Sie deshalb immer erst den Antrag. Prüfen Sie sorgfältig die Programmrichtlinien zur Klärung, mit welchen Maßnahmen Sie schon nach der Antragstellung beginnen dürfen. Zinskonditionen aktuell prüfen Die Zinskonditionen orientieren sich am Kapitalmarkt und sind damit häufigen Änderungen unterworfen. Informieren Sie sich vor der Antragstellung nach den aktuellen Konditionen. Bei einigen Programmen gilt der Zinssatz, der bei Bewilligung des Antrages maßgeblich war. Bewilligungen Nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können Bewilligungen erteilt werden. Das bedeutet, dass ggf. wegen fehlender Haushaltsmittel eine Bewilligung unmöglich ist. Rechtsanspruch Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Ausnahmen bilden die Einspeisevergütungen über das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-WärmeKopplungs-Gesetz. Beratungsförderung Eine fachkundige Beratung, z. B. bei einer Modernisierung des Gebäudes, kann sehr hilfreich sein, um eine effektive Sanierung durchführen zu lassen. Diese Beratung wird zzt. vom Bund und einigen Bundesländern gefördert. Weitere Informationen unter: www.baufoerderer.de © Rostislav_Sedlacek - shutterstock.com 33 FINANZIELLE HILFEN
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Erneuerbare Energien K A P I T E L Solarenergie Solarenergie beschreibt die Energie, die über die Sonne gewonnen wird. Es wird unterschieden zwischen der Umwandlung in Wärme und der Umwandlung in elektrische Energie, also zwischen Solarthermie und Photovoltaik. Solarthermie Solarthermie bezeichnet die Nutzung der thermischen Energie der Sonnenstrahlung. Es wird unterschieden zwischen aktiver und passiver Nutzung. Bei der aktiven Nutzung sammeln Sonnenkollektoren die Lichtenergie der Sonne, wandeln sie um in Wärme und leiten sie über ein flüssiges Medium an einen Speicher weiter. Die gewonnene Energie wird zum Heizen und zur Warmwasserbereitung eingesetzt. Die Platzierung der Kollektoren erfolgt in den meisten Fällen auf dem Dach. In Verbindung mit einem wasserführenden Holzpellet-Heizkessel oder einem wasserführenden Kaminofen ist bei guter Dämmung die umweltfreundliche und sichere Warmwasserversorgung, aber auch die Gebäudebeheizung während des gesamten Jahres garantiert. Passiv wird die Sonnenenergie genutzt, indem ein Gebäude direkt durch Sonneneinstrahlung erwärmt wird, das bedeutet die Fensterflächen sind entsprechend ausgerichtet oder die äußere Dämmschicht ist durchlässig für die Sonneneinstrahlung. Auch mit einem durchdacht angebauten Wintergarten lässt sich ein Haus erwärmen. 35 ERNEUERBARE ENERGIEN
Energietechnik ANZEIGEN 36
© Afterworkphotographer - shutterstock.com Photovoltaik Photovoltaik macht den Hauseigentümer zum Kraftwerksbesitzer. Er investiert in die solare Stromerzeugung. Die Strahlungsenergie der Sonne wird direkt in elektrische Energie umgewandelt. Geothermie/ Erdwärme Geothermie/Erdwärme wird unterschieden zwischen oberflächennaher Erdwärmenutzung (in bis zu 400 m Tiefe) und Tiefengeothermie. Im Erdreich herrschen konstant hohe Temperaturen. Besonders günstig lässt sich Erdwärme mit einem Anschluss an Nah- oder Fernwärmenetze nutzen. Holz, Holzpellets und Holzhackschnitzel Holz, Holzpellets und Holzhackschnitzel liefern als Brennstoff Wärme, die nachwächst. Die preisgünstige und zugleich umweltschonende Alternative zu fossilen Brennstoffen setzt bei der Verbrennung nur die Menge an Kohlendioxid frei, die der Baum während seiner Wachstumsphasen aufgenommen hat. 37 ERNEUERBARE ENERGIEN
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