Bauen im Landkreis Bernkastel-Wittlich

© Kaarsten - Fotolia.com 1HV YGTFGP $CWIGPGJOKIWPIGP OKV 0GDGPDGUVKOOWPIGP \ ş$ $GFKPIWPIGP WPF #WHNCIGP XGTUGJGP 5GNDUVverständlich sind diese in allen Punkten zu beachten. Sowohl Bauherr als auch Entwurfsverfasser und Bauleiter unterliegen hier einer besonderen Verantwortung. Abweichungen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde. Zeigen Sie den Beginn der Bauarbeiten der Bauaufsichtsbehörde mindestens eine Woche vorher schriftlich an. Das gilt auch bei einer Unterbrechung der Bauarbeiten von mehr als drei Monaten. Auch die Fertigstellung des Rohbaus und die abschließende Fertigstellung des Bauvorhabens teilen Sie der Bauaufsichtsbehörde jeweils zwei Wochen vorher mit. Damit ermöglichen Sie ihr eine Besichtigung des Bauzustandes. Bei Anlagen mit Schornsteinen ist die Fertigstellung des Rohbaus dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger anzuzeigen. DIE BAUAUSFÜHRUNG 20

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