i ƒ\MGU UJWVVGTUVQEM EQO BAUVORANFRAGE Falls Zweifel bestehen, ob ein bestimmtes Projekt auf einem Grundstück realisiert werden kann, sollten Sie eine Bauvoranfrage stellen. So erhalten Sie Rechtssicherheit und können Planungskosten vermeiden. Dem schriftlichen Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides sind die Bauunterlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen FGU $CWXQTJCDGPU GTHQTFGTNKEJ UKPF \ ş$ .CIGRNCP $CWDGUEJTGKDWPI Bauentwurfsskizze. Diese müssen nicht von einem Bauvorlageberechtigten stammen. Es genügen gegebenenfalls auch eigene Skizzen. Vor Abgabe einer Bauvoranfrage empfehlen wir ein Gespräch bei der zuständigen Sachbearbeiterin oder dem zuständigen Sachbearbeiter des Bauamtes. Oft lassen sich hierdurch einzelne Fragen auch ohne schriftliche Anfrage eindeutig beantworten. PLANENTWURF Bauunterlagen für die genehmigungsbedürftige Errichtung und Änderung von Gebäuden (nur bei Antrag auf Baugenehmigung, nicht bei Bauvoranfrage) müssen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterzeichnet sein (Architekt, Ingenieur). Lassen Sie sich die Planvorlageberechtigung unbedingt nachweisen. BAUANTRAG Richten Sie den Bauantrag schriftNKEJ K şF ş4 KP FTGKHCEJGT #WUHGTVKIWPI über die Gemeinde oder Stadt an das Bauaufsichtsamt. Diese Unterlagen müssen Sie beifügen: Bauantragsformular Lageplan Bauzeichnungen Baubeschreibung Bautechnische Nachweise (Statik, Wärme- u. Schallschutz) 17 05 BAUVORHABEN
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