Die Erschließung des Grundstücks muss gesichert sein und ist Aufgabe der Kommune. Die Kosten hierfür werden nach Maßgabe der Erschließungsbeitragssatzung DKU \W ş CWH FKG FWTEJ FKG LGYGKNKIG #PNCIG GTschlossenen Grundstücke umgelegt. Erschließungsbeiträge sind in der Regel zu leisten, wenn die entsprechenden Anlagen endgültig fertiggestellt sind. Erkundigen Sie sich vor dem Kauf, ob noch Erschließungsbeiträge anfallen oder bereits gezahlt worden sind. Die Kosten für die Herstellung und Unterhaltung der öffentlichen Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen werden von den Gemeinden nach Maßgabe einer Satzung auf die Anlieger in Form von Beiträgen, Anschluss- und Benutzungsgebühren umgelegt. 13 04 BAUGRUNDSTÜCK
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