© Flystock - shutterstock.com Die tatsächliche Nutzung einer Fläche hängt davon ab, dass die Grundstücke an Straßen- und Versorgungsanlagen angeschlossen und so mit dem vorhandenen Netz solcher Anlagen verbunden werden. Erst danach werden die Grundstücke endgültig baureif. Diese Vorgänge werden als Erschließung bezeichnet. Informieren Sie sich über den Stand der Erschließung, da davon der Zeitpunkt einer möglichen Bebauung abhängig ist. Im Einzelnen versteht man unter Erschließungsanlagen die Herstellung und Unterhaltung der öffentlichen, zum Anbau bestimmten Straßen, Wege, Plätze und Sammelstraßen innerhalb der Baugebiete, die Parkflächen und Grünanlagen (soweit sie Bestandteile der genannten Verkehrsanlagen sind), sowie Lärmschutzwände bzw. -wälle und Ähnliches. Darüber hinaus zählen dazu die Herstellung und Unterhaltung der öffentlichen Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen. ERSCHLIESSUNG DAS BAUGRUNDSTÜCK Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues Wasserwerk · Abwasserwerk asserw Gestade 18 54470 Bernkastel-Kues Telefon: (+49) 0 6531 / 54-211 6531 / 54-211 Telefax: (+49) 0 6531 / 54-221 531 / 54-221 E-Mail: vg-werke@bernkastel-kues.de @bernkastel-k es.de Homepage: www.bernkastel-kues.de stel-kues.d VERSORGUNGSUNTERNEHMEN 12
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