POLITIK & VERWALTUNG DER LANDGEMEINDE GEMEINDERAT Bürgermeister Frantzen, Jürgen 1. stellv. Bürgermeister Tambour, Dieter 2. stellv. Bürgermeister Schüller, Friederich Ratsmitglieder CDU • Holzportz, Robert Fraktionsvorsitzender • Dering, Andreas • Dreesen, Konrad • Faulkner, Michael • Goebbels, Ulrich • Göbbels, Hermann Josef • Hintzen, Wilhelm • Melzener, Stefan • Torhala, Thomas • Schiffer, Norbert • Schnitzler, Wolfgang • Sieben, Alexander • Tambour, Dieter SPD • Schüller, Friederich Fraktionsvorsitzender • Breuer, Tim • Faulhammer, Artur • Gilles, Hans-Willi • Müller, Wolfgang • Oktar, Daniela GRÜNE • Waldrich, Christian Fraktionsvorsitzender • Becker, René • Leßenich, Andreas • Laengner, Dr. Ruth W.I.R. • Kalugin, Dagmar Fraktionsvorsitzende • Muno, Wolfgang • Tirtey, Jessica Kommunalpolitik wird im Gemeinderat gemacht. Der Rat wird alle fünf Jahre bei den Kommunalwahlen gewählt. Den Vorsitz hat der Bürgermeister. Der Bürgermeister und der Gemeinderat gelten als Organe der kommunalen Selbstverwaltung des Artikels 28 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 78 der Landesverfassung NRW. Im Gemeinderat werden unterschiedlichste Beschlüsse gefasst. Die Vorberatungen erfolgen in den Fachausschüssen. Neben den Ratsmitgliedern agieren auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger bei den Beratungen in den Ausschüssen mit. Die Ausschüsse müssen in ihrer politischen Zusammensetzung der Fraktionsgrößen des Gemeinderats entsprechen. Bei öffentlichen Sitzungen können interessierte Einwohnerinnen und Einwohner teilnehmen und sich im Laufe der öffentlichen Sitzung selbst ein Bild der Arbeit des gewählten Gemeinderates und der Ausschüsse machen. Des Weiteren gibt es zu Anfang jeder Ratssitzung eine Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner. Die Aufgaben und Befugnisse des Gemeinderats sind in der Gemeindeordnung NRW geregelt. CDU 13 SPD 6 GRÜNE 4 W.I.R. 3 42 POLITIK & VERWALTUNG DER LANDGEMEINDE
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