Demenz Ratgeber Kreis Düren

können vielfältige Ursachen haben. Neben den fortschreitenden Einschränkungen in der Beweglichkeit können Schmerzen, Affektionen des Mundraumes, der Speiseröhre oder des Magens, unerwünschte Wirkungen von Medikamenten, unzureichende Anreichung und Darbietung des Essens oder störende UmgeŹʠȥnjɽŹơƎǫȥnjʠȥnjơȥ ʠɭɽťƃǠȍǫƃǠ ɽơǫȥࡲ 7ǫơ FȥʋɽƃǠơǫƎʠȥnjɽ˪ȥƎʠȥnj ljʧɭ oder gegen eine Sondenanlage stellt eine ethische und rechtliche Herausforderung dar, die nur gemeinsam mit allen Beteiligten auf der Grundlage des mutmaßlichen Willens des Betroffenen getroffen werden kann. Im Endstadium einer Demenzerkrankung ist der Nutzen einer Sondenanlage nicht erwiesen. Eines der häufigsten Symptome in der letzten Lebensphase können Schmerzen sein. Trotzdem erfolgen die Schmerzerkennung und die Schmerzbehandlung oftmals nur unzureichend. Mittlerweile liegen Beobachtungsbögen zur Einschätzung von Schmerzen bei Menschen mit Demenz vor. Reicht die Behandlungsmöglichkeit im häuslichen Rahmen bzw. in der stationären Altenhilfe nicht aus, so stellt sich regelmäßig die Frage nach einer Krankenhauseinweisung. Insbesondere in krisenhaften Situationen, in denen der, den/die Patient*in meist nicht kennende, ärztliche Notdienst gerufen wird, scheint oft eine andere Lösung kaum denkbar. So ist es ratsam und sinnvoll, sich im Vorfeld – gemeinsam mit allen Beteiligten – Gedanken über die in diesen Fällen einzuleitenden Maßnahmen zu machen und sie schriftlich festzulegen. Gerade im weit fortgeschrittenen Stadium einer Demenz muss deshalb sehr kritisch der Nutzen gegen die zahlreichen Risiken eines Krankenhausaufenthaltes abgewogen werden. Sinnvoller sind sicherlich die frühzeitige Einbindung aufsuchender Dienste wie die engagierten Haus- oder Fachärzt*innen, hospizlicher Helferkreise möglicherweise in Kooperation mit einem gerontopsychiatrischen Zentrum und/oder eines Teams der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung. Die zunehmende Bereitschaft, über das Sterben offen zu sprechen und eine hospizlich-palliative Perspektive auf die Demenz einzunehmen, hat dazu geführt, sich schon weit vor Beginn der letzten Lebensphase damit auseinanderzusetzen, was denn bei ihrem Eintreten geschehen soll. Folgerichtig rückt eine vorausschauende Planung der Versorgung – englisch: advance care planning (ACP) – immer mehr in den Fokus. Das ACP ist ein Prozess bestehend aus Besprechung und Dokumentation von Vorstellungen, Präferenzen ʠȥƎ ĭʧȥɽƃǠơȥ ljʧɭ Ǝǫơ ơǫnjơȥơ á˫ơnjơ ʠȥƎ Behandlung in der Zukunft für den Fall, dass die Person selber nicht mehr in der Lage ist Entscheidungen zu treffen/sich zu äußern. Vorausverfügte Willensäußerungen zum Beispiel in einer Patientenverfügung sind bei diesem Prozess hilfreich. Für Krisensituationen ist angeraten, wichtige Informationen über den/die Patient*in vorzuhalten. Dies kann in Form eines Palliativkrisenbogens geschehen, der zum Beispiel in schnell verfügbarer Form Wünsche bezüglich Krankenhauseinweisung, Wiederbelebung, intensivmedizinischen Maßnahmen, Antibiotikagabe sowie die Kernaussagen der Patientenverfügung Notfälle betreffend dokumentiert. 41 2. Hilfe- und Entlastungsangebote für Betroffene und ihre Angehörigen

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