Pflegegeldes des festgestellten Pflegegrades nicht überschreiten. Wenn in diesem Fall notwendige Aufwendungen der ErsatzPflegeperson (zum Beispiel Fahrkosten oder Verdienstausfall) nachgewiesen werden, kann die Leistung auf bis zu insgesamt 1.612 Euro aufgestockt werden. Insgesamt dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse den Betrag von 1.612 Euro nicht übersteigen. 14 | Präventivmaßnahmen „24 Stunden-Pflege“ in der eigenen Häuslichkeit 1 Wenn Menschen mit einem erheblichen Pflege- und Betreuungsbedarf oder einer demenziellen/kognitiven Beeinträchtigung weiterhin in ihrem Zuhause leben möchten, brauchen sie eine fachgerechte und persönliche Versorgung. Eine Lösung können mitwohnende Hilfskräfte sein, die häufig aus Polen und anderen osteuropäischen Ländern kommen. Der Einsatz der Kräfte findet www.deutsche- alzheimer.de Infoblatt 8: Pflegeversicherung Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 Entlastungsbetrag (ambulant) 125 125 125 125 125 Pflegegeld (ambulant) – 316 545 728 901 Sachleistung (ambulant) – 724 1.363 1.693 2.095 Tages- oder Nachtpflege – 689 1.298 1.612 1.995 Stationäre Pflege 125 770 1.262 1.775 2.005 Monatliche Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung (in Euro) Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 Kurzzeitpflege (max. 8 Wochen pro Jahr) – 1.774 (max. 3.386) 1.774 (max. 3.386) 1.774 (max. 3.386) 1.774 (max. 3.386) Verhinderungspflege (max. 6 Wochen pro Jahr) – 1.612 (max. 2.418) 1.612 (max. 2.418) 1.612 (max. 2.418) 1.612 (max. 2.418) Jährliche Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (in Euro) 1 Informationen zur „24-Stunden-Pflege“ beim Caritasverband Düren-Jülich e. V. meistens für 2–3 Monate und dann im Wechsel statt. Dabei handelt es sich um Betreuungskräfte und in der Regel nicht um ausgebildete Pflegekräfte. Der Begriff 24 Stunden-Pflege bedeutet jedoch nicht, wie der Name irrtümlich vermitteln kann, dass die Kraft Rund-um-die-Uhr arbeitet. Auch hier gelten die Bedingungen des Arbeitszeitgesetzes. Der Begriff umschreibt symbolhaft die Nähe und Verfügbarkeit der häuslichen Kraft. „24-Stunden-Pflege“ Caritasverband Düren-Jülich e. V. v 08 00.45 32 645 33 2. Hilfe- und Entlastungsangebote für Betroffene und ihre Angehörigen
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