Demenz Ratgeber Kreis Düren

Wer kann die Leistungen anbieten? Nachbarschaftshilfe Unter der Nachbarschaftshilfe versteht man das Engagement von Einzelpersonen, die für pflegebedürftige Menschen mit besonderem persönlichem Bezug ehrenamtlich tätig werden. Diese Tätigkeit können Nachbarn und Nachbarinnen oder Bekannte der pflegebedürftigen Person übernehmen. Minijobberinnen und Minijobber Personen können ihre Leistungen im Rahmen einer direkten Anstellung bei einer pflegebedürftigen Person erbringen. Minijobberinnen und Minijobber benötigen dazu noch ein Beratungsgespräch mit einem Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz. Dieses Beratungsgespräch ist für Interessierte kostenlos. Die unterstützende Person benötigt einen Pflegekurs mit geringem Stundenumfang, der meist kostenlos angeboten wird. Wichtig: Die unterstützende Person darf nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein und nicht mit ihr in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben. Wo finde ich die Angebote der, nach hiesigem Landesrecht, anerkannten gewerblichen Anbieter? Die anerkannten Angebote der gewerblichen Anbieterinnen und ȥŹǫơʋơɭ ˪ȥƎơȥ á˫ơnjơŹơƎʧɭljʋǫnjơ ʠȥƎ ǫǠɭơ ȥnjơǠɃɭǫnjơȥ ơȥʋˁơƎơɭ ʧŹơɭ Ǝǫơ á˫ơnjơŹơɭŔʋʠȥnj ȶƎơɭ ȶȥȍǫȥơ ǫȟ ȥnjơŹȶʋɽ˪ȥƎơɭ Ǝơɽ ¡ǫȥǫɽteriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW: 1 • PLZ oder Ort eingeben, • Passendes Angebot raussuchen, • Kontakt zum/zur Anbieter*in aufnehmen, • Leistung erst mal privat bezahlen, • Rechnung bei der Pflegekasse einreichen. Gut zu wissen Der Umwidmungsanspruch Bei Vorliegen der Pflegegrade 2 bis 5 kann eine pflegebedürftige Person neben dem Entlastungsbetrag bis zu 40 Prozent der bewilligten und ungenutzten Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI) für Angebote zur Unterstützung im Alltag gebrauchen. Die Höhe des umgewidmeten Pflegesachleistungsbudgets hängt von dem bewilligten Pflegegrad ab. Dieses Gesamtbudget aus Entlastungsbetrag und umgewidmeten Pflegesachleistungen kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, die durch zugelassene Pflegeeinrichtungen (§ 72 SGB XI), gewerbliche Anbieter*innen ohne Versorgungsvertrag und durch gemeinnützige Organisationen erbracht werden, eingesetzt werden. Nachbarschaftshelfer*innen und Einzelkräfte in einem unmittelbaren Beschäftigungsverhältnis (Minijobber*innen) können den Umwidmungsanspruch nicht geltend machen. Wenn Sie Fragen zum Entlastungsbetrag haben, wenden Sie sich gerne an Ihre Pflegeberatung oder an das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz. èơnjǫȶȥŔȍŹʧɭȶ ȍʋơɭ࡫ á˫ơnjơ ʠȥƎ 7ơȟơȥ˖ 2 Das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Aachen/Eifel ist eines von zwölf Service-Zentren in Nordrhein Westfalen. Es setzt sich ein für die Entwicklung eines bestmöglichen Versorgungsnetzes für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörigen im örtlichen Lebensumfeld. Das Regionalbüro bietet Selbstständigen, lokalen Initiativen, Ehrenamtlern und Nachbarschaftshelfern Beratung und Unterstützung an. Das Angebot umfasst: • Fachliche Beratung und Begleitung von Anbietern, die Unterstützungs- und %ơʋɭơʠʠȥnjɽȍơǫɽʋʠȥnjơȥ ljʧɭ á˫ơnjơŹơƎʧɭljʋǫnjơ ʠȥƎ ɢ˫ơnjơȥƎơ ȥnjơǠɃɭǫnjơ ŔȥŹǫơʋơȥ • Fortbildungsangebote für Selbstständige, Nachbarschaftshelfer*innen und andere ehrenamtlich tätigen Personen • Vernetzung von Menschen, die Unterstützung anbieten und Menschen, die Unterstützung suchen • Fachvorträge, Aktionen, Veranstaltungen zu den Themen Pflege, Alter und Demenz Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz in Alsdorf 3 v0 24 04.90 32 78 0 falterpflege.aacheneifel@ verbraucherzentrale.nrw 1 www.angebotsfinder. nrw.de 2 www.kreis-dueren.de/ kreishaus/amt/amt51/ vordrucke.php Allgemeine Informationen 3 www.alter-pflege- demenz-nrw.de/ regionalbueros/ region-aachen-eifel/ 27 2. Hilfe- und Entlastungsangebote für Betroffene und ihre Angehörigen

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