Der Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen in einem Gesprächskreis kann eine große Unterstützung sein. Die Angehörigen erfahren Solidarität, Ermutigung und Anerkennung durch ebenfalls betroffene Menschen, die sich in einer ähnlichen Situation befinden. Hier können Sie miteinander ins Gespräch kommen, Erfahrungen austauschen, Informationen rund um die Pflege und Betreuung erhalten und weitergeben und damit neue Perspektiven gewinnen. Eine wichtige Botschaft des Gesprächskreises ist: „Sie sind nicht allein.“ Mehrgenerationenhaus (MGH) Katholisches Forum für Erwachsenen- und Familienbildung Düren ist ein Ort der Begegnung und des Engagements. Das MGH ist offen für alle Menschen – unabhängig von Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Lebenssituation, kulturellem Hintergrund oder Herkunft. Hier ein paar Beispiele der Angebote: • Demenzcafé „Vergissmeinnicht“ • Lust auf türkische Küche • Offener Gesprächskreis für Angehörige von demenziell erkrankten Menschen • Essen und Trinken bei Demenz • Fit im Online-Banking • Fit für 100 Mehr finden Sie auf der Homepage des Forums: Owww.bildungsforum-dueren.de Katholisches Forum für Erwachsenen- und Familienbildung Düren-Eifel a Holzstraße 50, 52349 Düren v0 24 21.94 68-0 m0 24 21.459 30 finfo@bildungsforum-dueren.de Owww.bildungsforum-dueren.de 8 | Niedrigschwellige Betreuungsangebote Entlastungsangebote Angebote zur Unterstützung im Alltag Jeder Mensch wünscht sich, ein möglichst selbstständiges Leben in vertrauter Umgebung zu führen. Um auch mit Einschränkungen im Alter selbstständig leben zu können, gibt es für ɢ˫ơnjơŹơƎʧɭljʋǫnjơ ¡ơȥɽƃǠơȥ ʠȥƎ ǫǠɭơ ɢ˫ơnjơȥƎơȥ ȥnjơǠɃɭǫnjơȥ die Angebote zur Unterstützung im Alltag nach §45a SGB XI. Diese Angebote haben das Ziel, die Selbstbestimmung und òơȍŹɽʋɽʋťȥƎǫnjȇơǫʋ Ǝơɭ ɢ˫ơnjơŹơƎʧɭljʋǫnjơȥ ¡ơȥɽƃǠơȥ ǫȟ ȍȍʋŔnj zu fördern und die Teilhabe am sozialen Leben zu ermögȍǫƃǠơȥࡲ ¡ơȥɽƃǠơȥ ȟǫʋ á˫ơnjơŹơƎŔɭlj ȇɃȥȥơȥ Ǝǫơ ȥnjơŹȶʋơ außerdem zur Entlastung ihrer Angehörinjơȥ ȥʠʋ˖ơȥࡲ 7ǫơ á˫ơnjơʽơɭɽǫƃǠơɭʠȥnj ɽʋơȍȍʋ hierfür Gelder zur Verfügung, die den ȥnjơǠɃɭǫnjơȥ ʠȥƎ Ǝơȥ á˫ơnjơŹơƎʧɭljʋǫnjơȥ helfen sollen. Dieses Geld wird Entlastungsbetrag genannt. Von diesem Geld können die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen Angebote zur Unterstützung im Alltag finanzieren. Entlastungsbetrag: • Monatlich 125 Euro (§ 45b SBG XI) • Anspruch besteht ab Pflegegrad 1 • Abzurechnen mit der Pflegekasse nach dem Rückerstattungsprinzip Welche Leistungen kann man über den Entlastungsbetrag erhalten? Erstattungsfähige Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI) können sowohl im häuslichen Umfeld als auch außerhalb des häuslichen Umfelds stattfinden. Die Angebote bieten • Betreuung und Begleitung für die pflegebedürftige Person in Gruppen oder alleine zum Beispiel durch Bewegungsübungen, Vorlesen, Erinnerungsübungen, Singen oder durch individuelle Hilfen wie Begleitung zu Veranstaltungen, Gespräche führen, gemeinsam zum Arzt fahren, gemeinsam Besorgungen erledigen • Entlastung für pflegende Angehörige durch die Unterstützung bei der Organisation der Pflege, Hilfe beim Ausfüllen von Formularen, tröstenden Gesprächen, Information über weitere Hilfsangebote • Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie zum Beispiel beim Einkaufen von Lebensmitteln, beim Waschen von Wäsche, bei der Reinigung der Wohnung, bei dem Ausführen des Hundes, bei der %ȍʠȟơȥɢ˫ơnjơ Wichtig: Mit dem Entlastungsbetrag können keine körperbezogenen Pflegemaßnahmen oder medizinische Hilfen abgerechnet werden. 25 2. Hilfe- und Entlastungsangebote für Betroffene und ihre Angehörigen
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