© Robert Kneschke - shutterstock.com nachempfunden, also realitätsnah konzipiert. Die Vorschläge zur Gestaltung sind demnach gut umsetzbar. Tipps finden Sie im Internet. In Jülich können Sie die DemenzMusterwohnung besichtigen. AOK Musterwohnung v02 11.879 15 87 10 fsst_demenz@rh.aok.de 6 | Rechtliche Betreuung und Vorsorge Durch Unfall, Krankheit, Alter oder eine Demenz können Menschen in eine Situation kommen, die es ihnen unmöglich macht, ihre persönlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu erledigen. Wer kümmert sich dann und nimmt die Interessen wahr? Bei Volljährigen sieht unser Rechtssystem keine automatische gesetzliche Vertretungsvollmacht durch nahe Angehörige vor. Die rechtliche Betreuung Wenn eine volljährige Person aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder aufgrund ihres Alters ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann, wird zunächst geprüft, ob eine gültige Vollmacht vorliegt. Ist dies nicht der Fall, wird im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens ein/e gesetzliche/r Betreuer*in eingesetzt. In diesem Verfahren wird festgelegt, in welchen Lebensbereichen (Aufgabenkreis) der/die Betreuer*in für die betroffene Person handeln darf. Die gesetzliche Betreuung bedeutet nicht, dass die betroffenen Personen entmündigt sind! Die Wünsche des/der Betroffenen stehen im Mittelpunkt. Als gesetzliche Betreuer*in kann ein Familienmitglied oder eine andere vertraute Person eingesetzt werden. Gesetzliche Betreuer*innen unterliegen der Kontrolle durch das zuständige Amtsgericht. Der Umfang einer Betreuung kann bei Bedarf jederzeit erweitert, eingeschränkt oder die Betreuung ganz aufgehoben werden. Vorsorgevollmacht 1 Eine Vorsorgevollmacht bzw. Vollmacht ersetzt die gesetzliche Betreuung. Mit der Erteilung einer solchen Vollmacht kann selbst bestimmt werden, wer für den Betreuungsfall die eigenen Interessen vertreten soll. Patientenverfügung In einer Patientenverfügung wird selbst bestimmt, was bei eigener Entscheidungsunfähigkeit medizinisch unternommen werden soll. Betreuungsverfügung 2 Eine Betreuungsverfügung beinhaltet eigene Wünsche zur Betreuung und zur Person der Betreuerin oder des Betreuers. Die Betreuungsabteilung der Amtsgerichte Jülich und Düren sind zuständig für die Bestellung und Überprüfung von Betreuerinnen und Betreuern. 1 Ausführliche Informationen und Formulare ˪ȥƎơȥ òǫơ ǫȟ zȥʋơɭȥơʋࡲ 2 Kreis Düren/ Betreuungsbehörde 22 2. Hilfe- und Entlastungsangebote für Betroffene und ihre Angehörigen
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