© smolaw - shutterstock.com sogar bis zu 12,5% der förderfähigen Kosten bis zu einer Höhe von maximal 6.250 EUR bezuschusst werden. Welche baulichen Maßnahmen aus den verschiedenen KfW-Programmen gefördert werden, welche technischen Mindestanforderungen an die Umbaumaßnahmen gestellt werden und wie die zeitlichen Abläufe dieser Förderungen aussehen, ist auf der Homepage der KfWunter den Programmnummern 159 und 455 B nachzulesen oder kann über die kostenfreie Telefonhotline der KfW in Erfahrung gebracht werden. KfWNiederlassung Bonn Ludwig-Erhard-Platz 1–3, 53179 Bonn Telefon: 0228 831-0 oder Telefon: 0800 539-9002 (kostenfrei vom dt. Festnetz) Telefax: 0228 831-9500 E-Mail: info@kfw.de Pflegekassen – Pflegefall Liegt bereits ein anerkannter Pflegegrad vor und sind bauliche Maßnahmen zur Reduzierung oder Beseitigung von Barrieren in der Wohnung bzw. im Wohnumfeld erforderlich, so besteht ein Anspruch auf Gewährung von bis zu 4.000 EUR Zuschuss für die Verbesserung desWohnumfeldes oder für technische Hilfsmittel, die den Pflegealltag erleichtern. Ab 2017 wurden die bisherigen drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade umgewandelt. Auskunft über die jeweiligen Ansprüche auf Förderung geben die Kranken- und Pflegekassen, die geschulte Pflegeberater zur Verfügung stellen und mit den Betroffenen bzw. den Angehörigen individuelle Pflegepläne ausarbeiten. Bei Eintritt eines Pflegefalls in der Familie ist die Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Pflegekasse unbedingt zu empfehlen. 36 Finanzierung
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