Senioren-Wegweiser Stadt Bergisch Gladbach

Wohnberatung Kreisverwaltung Rheinisch Bergisch Kreis Kreishaus Heidkamp, Bergisch Gladbach, Block C, 2. Etage Am Rübezahlwald 7 51469 Bergisch Gladbach Telefon: 02202 13-2268 | 13-2436 | 13-2413 Schwerbehindertenangelegenheiten Allgemeine Beratungs- und Unterstützungsstelle des Rheinisch-Bergischen Kreises (ABU-RBK) Telefon: 02202 13-6492 E-Mail: abu-rbk@rbk-online.de Der einfachste Weg zumUmbau einer Immobilie ist natürlich der Einsatz von Eigenkapital. Da jedoch Eingriffe in die Bausubstanz oft nurmit einemrecht hohen finanziellenAufwand zu realisieren sind, müssen viele Menschen auf das Mittel der Fremdfinanzierung über ein Bauspardarlehen oder die Aufnahme eines Baukredits zurückgreifen. Auch hierbei ist wichtig, mehrere Angebote verschiedener Kreditgeber (beispielsweise Banken und Sparkassen, Versicherungen) miteinander zu vergleichen. Dabei soll durchaus auch der monatliche Kostenaufwand für die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung den Kosten für einen Umbau gegenübergestellt werden. Welche finanziellen Fördermöglichkeiten beimBau bzw. Umbau einer Immobilie zu einer barrierefreien bzw. rollstuhlgerechtenWohnung gibt es? Kreditanstalt fürWiederaufbau (KfW) – Kredit Die KfW-Bank fördert in ihremProgramm „Altersgerecht Umbauen“ mit Bundesmitteln den Umbau vorhandener Wohnimmobilien im Sinne eines Abbaus von Barrieren in der Wohnung und im unmittelbarenWohnumfeld. Das ProgrammNr. 159 läuft auf Kreditbasis und stellt mit niedrigen Zinsen ein attraktives Angebot dar. Das Kreditprogramm umfasst 100% der förderfähigen Kosten (maximal jedoch 50.000 EUR pro Wohneinheit). Das Programm richtet sich sowohl an Eigentümer selbst genutzter Wohnungen bzw. Häuser als auch an deren Mieter und an Erwerber entsprechend umgebauter Immobilien. Es ist empfehlenswert, sich bereits vor einem Gespräch mit der Hausbank ein eigenes Bild über das Kreditprogramm der KfWBank „Altersgerecht Umbauen“ zu machen. Unbedingt beachten sollte man, dass ein Antrag auf Gewährung eines Kredits bei der KfW zwingend vor Beginn der Baumaßnahme gestellt werden muss. Ein Kreditantrag an die KfWwird über die Hausbank an die KfWweitergeleitet. Kreditanstalt fürWiederaufbau (KfW) – Investitionszuschuss Im ProgrammNr. 455-B der KfWwerdenMaßnahmen zur Reduzierung von baulichen Barrieren an Wohnungen und Wohnhäuserngefördert. DieseZuschussvariante richtet sich an Eigentümer von selbst genutzten Wohnhäusern und von Wohnungen in Wohnungseigentumsgemeinschaften. Aber auch deren Mieter können den Investitionszuschuss beantragen. Die Zustimmung des Eigentümers zu den geplanten baulichen Änderungen muss dann jedoch vorgelegt werden. Der rückzahlungsfreie Investitionszuschuss ist an Bedingungen geknüpft, die auf der Anlage zum „Merkblatt Altersgerecht Umbauen“ festgehalten sind. Darin werden technische Mindestanforderungen beschrieben, die mit den beabsichtigten baulichen Veränderungen erreicht werden müssen, um die begehrte finanzielle Förderung überhaupt erhalten zu können. Es können 10% der förderfähigen Kosten bis zu einer Höhe von max. 5.000 EUR bezuschusst werden. Wenn das Maß der Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigungen erreicht wird, können 35 Finanzierung

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