werden. Um auch Rollstuhlfahrern eine möglichst ungehinderte Sicht in den Garten oder auf die Straße zu ermöglichen, sollen Brüstungselemente von Balkon oder Terrasse maximal 60cm hoch in undurchsichtigemMaterial wie Holz, Beton oder alsMauer gestaltet sein. Oberhalb dieses Teils der Brüstung soll der Blick in den Garten oder auf die Straße durch eine offene Gestaltung z. B. über ein Metallgeländer oder eine vertikale Verglasung gewährleistet werden. Die obere Kante des Sichtschutzes/Geländers muss aus Gründen der Absturzsicherung mindestens 90cm über dem Bodenbelag des Freisitzes angeordnet werden. Ist ein Mensch in seiner Mobilität stark eingeschränkt, kann sich sein Leben überwiegend in den eigenen vier Wänden abspielen, somit nimmt die Möglichkeit, die eigene Umgebung, Natur und das soziale Leben im öffentlichen Raum von der Wohnung aus zu beobachten, eine hohe Bedeutung ein. Zur Vermeidung vonWasserschäden amÜbergang des Innenraumes zum Freisitz ist zu empfehlen, Balkone oder Terrassen zu überdachen und unmittelbar vor der Türschwelle auf der Außenseite eine Ablaufrinne für Niederschlagswasser anzuordnen. Sowohl auf den Spritzwasserschutz als auf die Rückstaufreiheit bei der Entwässerung ist bei der Planung und der handwerklichen Ausführung zu achten. Die Überdachung eines Balkons, einer Terrasse oder eines sonstigen Freisitzes unterstützt nicht nur das Fernhalten von Wasser von Innenräumen, sondern ist außerdem sehr gut geeignet, demWohnungsnutzer einen witterungsunabhängigen Aufenthalt im Freien zu ermöglichen. Bedienelemente Werden Bedienelemente wie Hausbriefkästen, Gegensprechanlagen oder Klingeln montiert, sollen diese stets nach dem Zwei-Sinne-Prinzip (siehe Kapitel Vorbetrachtungen) eingesetzt werden. Eine Klingel müsste dementsprechend farbig oder mit deutlichem Schwarz-Weiß-Kontrast von der Wand, auf der sie montiert wird, abgesetzt sein. Zusätzlich sollte sie durch eine ertastbare, also andersartige Oberflächenstruktur von der Wand abgesetzt werden (raue/glatte Oberflächen). Werden Bedienelemente betätigt, sollte das dem Nutzer auf mehrere Arten angezeigt werden, beispielsweise durch ein akustisches und/oder ein Lichtsignal. Aber auch eine geänderte Schalterstellung oder eine fühlbare Vibration des Schalters sind geeignet, um dem Nutzer anzuzeigen, dass er gerade erfolgreich einen Schalter betätigt hat oder eine sonstige Eingabe gemacht hat. Dass Bedienelemente barrierefrei, d. h. stufenlos, zu erreichen sein müssen, versteht sich schon alleine aus ihrer Funktion heraus. Die Anbringungshöhe von Bedienelementen sollte daher in einer Höhe von 85 bis max. 105cm oberhalb des Bodens liegen. Vor Bedienelementen muss aber auch eine ausreichend dimensionierte Grundrissfläche vorhanden sein, die die Erreichbarkeit fürMenschenmit Rollatoren oder Kinderwagen und Rollstuhlnutzer gewährleistet. Dies wird durch eine seitliche Bewegungsfläche von mind. 1,20m Tiefe und von mind. 1,50m Länge ermöglicht. Bedienelemente sind für Rollstuhlfahrer nur dann anfahrbar – und damit überhaupt erreichbar – wenn sie mindestens 50cm von der Innenecke eines Gebäudes entfernt angeordnet sind. Bedienelemente, die nur frontal angefahren werden können, müssen eine Unterfahrbarkeit von 15cm Tiefe und 35cm Höhe gewährleisten, um einer Verletzungsgefahr der Beine entgegen zu wirken. Dies betrifft beispielsweise Hausbriefkästen oder Klingelanlagen, die vor einem Hauseingang frei aufgestellt werden. Feuerlöscher, Briefkästen u. a. Ausstattungselemente vonMehrfamilienhäusernwerden häufig im Inneren des Eingangsbereiches angeordnet. Bei der Positionierung solcher Elemente ist darauf zu achten, dass sie die erforderlichen Bewegungsflächen nicht einengen, also nicht in Flure und Aufstellflächen hineinragen. Die notwendige Bewegungsfläche vor Bedienelementenbeträgt1,20 x 1,20m(beiRollstuhlnutzung1,50 x 1,50m). Die Bedienelemente sollten so gestaltet werden, dass siemit einer Leiste oder einem kleinen Sockel ertastet werden können. 30 Barrierefreies Wohnen
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