Nassräume In jeder Wohnung muss ein Bad und ein WC vorhanden sein. Die nachträgliche Herstellung eines barrierefreien Bades oder WC kann mit hohen Baukosten verbunden sein. Manchmal sind solche Maßnahmen mit wesentlichen Eingriffen in die vorhandene Bausubstanz verbunden, wenn beispielsweise Wände beseitigt, versetzt oder neue eingezogen werden müssen. So lässt sich häufig ein barrierefreies Bad oder WC nur durch Änderung der gesamten Raumgeometrie einer Wohnung oder eines Hauses überhaupt herstellen. Ohne ein wenigstens barrierefreies – oder sogar von Rollstuhlfahrern nutzbares – Bad undWC ist ein selbstständiges Wohnen für Menschen bei Vorliegen einer gravierenden Behinderung jedoch grundsätzlich nicht möglich. Darumwird auch in dieser Broschüre die Barrierefreiheit von Bad und WC genauer als bei anderen Räumen behandelt. Das Bad Auch sehr kleine Bäder von nur 4m² lassen sich oft schon barrierefrei gestalten. Dann ist der Verzicht auf eine Badewanne allerdings unerlässlich. Ein solches Mini-Bad kann mit einer bodengleichen Dusche, einem WC und einem unterfahrbaren Waschtisch ausgestattet werden. Die für eine barrierefreie Gestaltung erforderlichen Bewegungsflächen im Bad dürfen sich überlagern; dabei ist eine Bewegungsfläche in der Größe vonmindestens 1,20 x 1,20m vor jedem Barrierefreies Bad nach Umbau zu berücksichtigen, für Rollstuhlfahrer 1,50 x 1,50m. Um ein Bad mit WC rollstuhlgerecht zu gestalten, sollten mindestens 6 bis 8m² Grundfläche für das Bad zur Verfügung stehen. DerWaschtisch Vor dem Waschtisch muss eine Bewegungsfläche von mindestens 90 cm Breite und 1,20m Tiefe vorhanden sein, bei Rollstuhlnutzung sogar 1,50m Tiefe. Der seitliche Abstand vom Waschtisch zur Wand darf nicht weniger als 25cm betragen. Der Waschtisch in einem rollstuhlgerechten Bad muss unterfahren werden können. Der freie Raum unter einem solchen Waschtisch hat mindestens 67 cm Höhe. Außerdem soll der freie Raum mindestens 30 cm tief und 90 cm breit sein. Es dürfen keine Bauteile wie ein Siphon oder eine Wasserleitung in diesen freien Raum hineinragen. Um eine Verletzungsgefahr des Nutzers auszuschließen, empfehlen sich Waschtische in einer Tiefe von 55 cm. DasWC Vor dem WC muss eine Bewegungsfläche von mindestens 90cm Breite und 1,20m Tiefe vorhanden sein (bei Rollstuhlnutzung 1,50m). Der seitliche Abstand vom WC zur Wand soll mehr als 20cm betragen. Der WC-Sitz sollte in einer Höhe von 46 bis 48cm über dem Boden angebracht werden. Die herkömmliche Höhe des WC-Sitzes hingegen beträgt oft nur 38cm. Eine sichere selbstständige Benutzung des WCs bei Vorliegen körperlicher Beeinträchtigungen wird deutlich erhöht, wenn ein – idealerweise sogar beidseitiger – seitlicher klappbarer Haltegriff an der Wand angebracht ist. Schon bei der Planung eines neuen Bades sollten die Möglichkeiten zur Anbringung von senkrechtenundwaagerechten Stütz- und Haltegriffen überprüft werden und ggf. entsprechende bauliche Vorkehrungen getroffenwerden. Bei einem späteren Badausbau mit Leichtbauwänden sind diese sinnvollen Ausstattungselemente nämlich nur noch mit erhöhtemAufwand zu realisieren. Die Dusche Der Duschplatz soll niveaugleich zu den angrenzenden Bodenflächen gestaltet sein und sollte mindestens 1,20 x 1,20m groß sein. Für eine Rollstuhlnutzung gilt eine Fläche von 1,50 x 1,50m als ausreichend. 28 Barrierefreies Wohnen
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