© Andrey_Popov-shutterstock.com im Falle Küche einer Nutzung durch Rollstuhlfahrer liegt bei einem Mindestmaß von 1,50m. Insbesondere für SeniorenwohnungenistdieZusammenlegungvonKoch-,Ess-undWohnbereich von Vorteil, weil sich die Bewegungsflächen von Küchenzeile und Sitzplatz überlagern dürfen. Sowird Raumvolumen eingespart. Es sollte bei der Planung der Küchenunterzeile, wenigstens beim Arbeitsplatzbereich auf Beinfreiheit oder sogar Unterfahrbarkeit mit einem Rollstuhl geachtet werden. Dies hilft Menschen, die sich zur Bewältigung täglicher Hausarbeiten hinsetzen müssen oder auch Rollstuhlfahrern bei der Bewältigung dieser Aufgaben. Die Unterfahrbarkeit wird gewährleistet, indem unter der Küchenzeile keine Möblierung vorgesehen wird. Die Maße dieses freien Raumes sollen etwa 70cm Höhe vom Boden aus, mindestens 30cm Tiefe (unter der Arbeitsplatte und ggf. auch unter Schränken) und mindestens 90cm Breite betragen. Auf die Unterfahrbarkeit des Spülbeckens sollte besonderes Augenmerk gelegt werden. Elektronisch steuerbare Oberschränke, die auf- und abgesenkt werden können, sind für eine Küche, die von einem Rollstuhlfahrer genutzt wird, besonders gut geeignet. Die Arbeitsplatte einer Küche sollte eine Gesamttiefe von 60cm nicht überschreiten und bei einer Höhe von 80 bis 85cm vom Boden aus angeordnet werden. Liegt ein Fenster über der Arbeitsfläche oder Küchenzeile, sollte es mit einer elektronischen Steuerung zum Öffnen und Schließen ausgestattet werden. Bei der Bestimmung der Anzahl von Steckdosen und deren Anordnung ist gerade in der Küche darauf zu achten, dass möglichst viele Steckdosen eingesetzt werden, weil das Umstecken eines Steckers Menschen mit Behinderungen oder älteren Menschen häufig große Schwierigkeiten bereitet. 27 Barrierefreies Wohnen
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