Senioren-Wegweiser Stadt Bergisch Gladbach

Ein Wohnzimmer, das für einen Menschen mit motorischen Einschränkungen bequem nutzbar sein soll, sollte einen annähernd rechtwinkligen Zuschnitt haben, um eine übersichtliche Möblierung zu ermöglichen und Bewegungsflächen zu bündeln. Die Möbel, insbesondere beispielsweise ältere bereits vorhandene Sitzmöbel, können mit Holzklötzchen oder speziellen Distanzstücken, die im Fachhandel erhältlich sind, erhöht werden. Dies erleichtert den Bewohnern das Aufstehen und Hinsetzen. Und so können eigene Möbel noch lange gut genutzt werden. Die Anzahl und Qualität der Lampen in Aufenthaltsräumen barrierefrei gestalteter Wohnungen sollte zielgerichtet und hinsichtlich der Lichtstärke individuell regulierbar sein. Sinnvoll ist eine Raumausstattung mit mehreren und verschiedenen Lichtquellen, um dem Bewohner eine möglichst breite Vielfalt für die lange Zeit der Nutzung seiner eigenen vierWände anbieten zu können. Denn auch durch den Einsatz von Licht können seine Stimmungslagen und Nutzungsabsichten beeinflusst werden. Das Schlafzimmer wird im Falle eintretender Bettlägerigkeit und Pflegebedürftigkeit zur Drehscheibe der Aktivitäten des Bewohners. Deshalb sollen Schlafräume beispielsweise eine Mindestbreite von 3,00m aufweisen. DieseMindestbreite garantiert eine freie seitliche Zugänglichkeit zum Bett oder Pflegebett. Günstige Raumabmessungen unterstützen also auch die tägliche Pflege des Bewohners. Dabei sollte frühzeitig – also möglicherweise schon vor Eintritt eines Pflegegrades – über die Anschaffung eines Pflegebettes nachgedacht werden, da diese höhenverstellbar sind und mehrfach geteilte und individuell verstellbare Liegeflächen haben. Dass gerade auch am Bett für eine ausreichende und leicht erreichbare Beleuchtung gesorgt werden muss, sollte schon frühzeitig in die Planungenmöglicher Variationen der Raumaufteilung und damit in die Planung der Elektroinstallation einfließen. Dies erspart spätere kostenintensive Umbaumaßnahmen. Am Bett sollte außerdem eine gut erreichbare und ausreichend große Ablage angebracht werden. Hier können ein Telefon und eventuell eine Notrufanlage aufgestellt werden. Ein besonderes Augenmerk sollte auch auf die Gestaltung von Türen verwendet werden, da im Flucht- und Rettungsfall wichtig ist, dass Türen deutlich zu erkennen und leicht zu öffnen sind. Die Gestaltung derWandmit der Türe sollte kontrastreich gehalten sein, z. B. eine helle Wand mit einer dunklen Zarge oder ein heller Türflügel mit einer dunklen Hauptschließkante und dunklem Beschlag. Ganzglastüren und großflächig verglaste Türen sollen mit Sicherheitsmarkierungen deutlich wahrnehmbar gemacht werden. Den Boden- und Wandbelägen der Aufenthaltsräume sollte bei der Planung auch eine hohe Aufmerksamkeit entgegengebracht werden. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Auswahl der Materialien, Farben und Oberflächenstrukturen. Bodenbeläge sollen eben, rutschsicher, gut begehbar und mit einem Rollator oder Rollstuhl gut befahrbar sein und dürfen sich nicht statisch aufladen. Sie sollten leicht zu reinigen und fußwarm sein. Reflexionen und verwirrende Muster von Bodenbelägen sollen vermieden werden. Auch die Unterstützung einer guten Raumakustik durch den verwendeten Bodenbelag ist wichtig, um beispielsweise längere Nachhallzeiten zu vermeiden. Küche Jede Wohnung muss schon aus bauordnungsrechtlichen Gründen neben einem Bad und einemWC auch eine Kochnische oder eine Küche aufweisen. Ist eine Küche barrierefrei nutzbar, trägt dies entscheidend dazu bei, Menschen mit Behinderung lange Zeit eine eigenständige Lebensführung zu ermöglichen. Für den Umbau einer vorhandenen Küche zu einer barrierefreien Küche ist eine Tiefe der Bewegungsfläche von mindestens 1,20m vor allen Küchenmöbeln erforderlich. Die Tiefe der Bewegungsfläche 26 Barrierefreies Wohnen

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