Senioren-Wegweiser Stadt Bergisch Gladbach

© Palatinate Stock - shutterstock.com Hebevorrichtung angewiesen. Sind Treppenstufen zum Haus- oder Wohnungseingang vorhanden, sollten beidseitig Handläufe (Höhe Oberkante 85 bis 90 cm) angebracht werden. Eine waagerechte Weiterführung der Handläufe über die jeweils letzte Stufe hinaus ist empfehlenswert. Eine Unterschneidung bei schrägen Setzstufen ist nur bis maximal 2cmzulässig. Eine kontrastreiche, farbige und taktile Hervorhebung der obersten und untersten Treppenstufe erleichtert Blinden und Sehbehinderten die Orientierung in Gebäuden. Über die zusätzliche Anbringung von Informationen in Braille- und Reliefschrift am (Treppen-) handlauf im Eingangsbereich und im Treppenhaus können den Sehbehinderten darüber hinaus wichtige Informationen zur Orientierung imGebäude gegeben werden. Aufenthaltsräume DieHöhe einer undurchsichtigen (geschlossenen) Fensterbrüstung von Wohnräumen in barrierefreien Wohnungen soll 0,60m Höhe über demFußbodennicht überschreiten, umeinemRollstuhlfahrer einenungehindertenAusblick zu ermöglichen. Dabei ist auchwichtig, dass die Fenster- oder Türbeschläge in einer Höhe von etwa 85 bismaximal 105cmüber demFußboden angebracht sind, der Fenstergriff also eine Bedienung vom Rollstuhl aus ermöglicht. Die Anbringung einer Absturzsicherung vor zu öffnenden Fenstern – insbesondere bei bodentiefen Fenstern oder sogenannten französischen Balkonfenstern – muss allerdings auch beachtet werden. Es wird empfohlen, den Einbau von Verschattungssystemen zur Regulierung des Licht- und Sonneneinfalls bei großen oder nach Süden ausgerichteten Fensterflächen wie z. B. Jalousien oder Rollläden frühzeitig einzuplanen und entsprechend haustechnisch vorzuhalten. Die KfW gibt für die Beurteilung der Förderwürdigkeit einer altersgerechten Wohnung eine Mindestraumgröße von 14m² für Aufenthaltsräume vor. 23 Barrierefreies Wohnen

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